40-Jähriger entblößt sich vor jungen Frauen: Unterbringung angeordnet

von Redaktion

Im Zug von Kufstein nach Rosenheim festgenommen – Prozess in Traunstein – Wegen Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie

Traunstein/Rosenheim – Ein psychisch kranker 40-jähriger Kroate wurde mehrmals von jungen Frauen nach exhibitionistischen Handlungen in verschiedenen Zügen angezeigt. Festgenommen wurde der schuldunfähige Täter am 8. Juli in einem Zug von Kufstein nach Rosenheim (wir berichteten). Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler ordnete nun die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Vier Vorfälle aufgeführt

Die vier Vorfälle in der Anklage ereigneten sich laut Antragsschrift von Staatsanwalt Felix Ziemer am 6. und 8. Juli. Der erste davon geschah in einem ICE von Würzburg nach Nürnberg, der zweite am gleichen Tag auf der Strecke von Landshut nach München-Hauptbahnhof. Als eine der geschädigten Frauen die Polizei anrufen wollte, verzog sich der 40-Jährige in ein anderes Abteil und manipulierte vor weiteren Frauen an seinem Penis. Erst als eine junge Frau ein Tierabwehrspray ergriff, gab der Beschuldigte Fersengeld.

Am Morgen des 8. Juli stieg der Exhibitionist gegen 6 Uhr in die Regionalbahn nach Augsburg. Im Zug wollte er sich neben eine junge Passagierin setzen, die er bereits zuvor auf dem Bahnsteig belästigt hatte. Die Frau wies das zurück und ging weg.

Gegen 8 Uhr hantierte der 40-Jährige im ICE 690 von München nach Augsburg wieder an seinem Geschlechtsteil und strich gleichzeitig einer Frau über das Bein. Gegen 14.10 Uhr wiederholte der 40-Jährige auf der Strecke von Kufstein nach Rosenheim Ähnliches. Diesmal betrafen seine Handlungen eine 14-Jährige, die er auch berührte. Ein Zeuge vertrieb den Täter. Zehn Minuten später belästigte der Täter eine 17-Jährige und eine zweite Zeugin.

Nach seiner vorläufigen Festnahme steckte der 40-Jährige am 9. August 2020 in der Justizvollzugsanstalt Traunstein in einer Arrestzelle eine Schaumstoffmatratze in Brand. Der Rauch zog bis in den Innenhof und andere Haftzellen. Verletzt wurde niemand.

Staatsanwalt Felix Ziemer beantragte nun, die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des 40-Jährigen in der Psychiatrie anzuordnen.

Nach den Gutachten von zwei psychiatrischen Sachverständigen sei ohne entsprechende Behandlung beim Beschuldigten mit einer Verschlimmerung der psychischen Erkrankung zu rechnen. In der vorläufigen Unterbringung seien durchaus Fortschritte bei dem 40-Jährigen erzielt worden. Die Voraussetzungen für Unterbringung seien erfüllt.

In Deutschland sei der Mann nicht sozial eingebunden, ebenso wenig in seiner Heimat Kroatien. Als Komplikationsfaktor sei die Drogenabhängigkeit des 40-Jährigen zu sehen. In Bezug auf „erhebliche Straftaten“ rechtfertige bereits die sexuelle Belästigung einer 14-Jährigen eine Unterbringung.

Das Vorleben des Mannes sei durchzogen von Aggressionsdelikten, Drogenmissbrauch und Beschaffungskriminalität. Der Staatsanwalt befürchtete „eine erhebliche Gefährdung des Rechtsfriedens“ durch weitere Taten an Kindern. Die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen – dazu sei es noch zu früh.

Die Opferanwältin der 14-Jährigen, Susanne Schomandl aus Rosenheim, schloss sich dem Staatsanwalt an und betonte, ihre junge Mandantin habe sich von dem 40-Jährigen „sehr bedrängt“ gefühlt: „Sie konnte nicht aufstehen. Erst durch eine Freundin war es ihr möglich, sich dem Geschehen zu entziehen.“ Die Anwältin weiter: „Das war keine Ungehörigkeit, sondern eine sexuelle Belästigung.“ Der 40-Jährige habe gesagt, Frauen hätten sein Handeln „gewollt“. Das treffe keinesfalls zu: „Die Frauen waren sehr verstört.“ Mit der 14-Jährigen habe er eine Geschädigte getroffen, die stark unter der Tat leide.

Pflichtverteidiger
fordert Bewährung

Pflichtverteidiger Alexander Kohut aus Rosenheim stimmte bezüglich einer Unterbringung zu, forderte jedoch Bewährung dafür. Die Taten hätten teils nicht wie angeklagt stattgefunden. In einigen Fällen sei die Erheblichkeitsschwelle noch nicht überschritten worden.

Im Urteil berief sich die Kammer mit der Vorsitzenden Richterin vor allem auf die Argumente des Staatsanwalts, auch in dem Punkt, dass eine Bewährung noch nicht erfolgen könne. Monika Kretzmer-Diepold

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