Rosenheim – Alle Tierhalter, die in Stadt und Landkreis Rosenheim Geflügel in einem Bereich von 500 Metern um größere Gewässer halten, haben ihr Geflügel aufzustallen. Sowohl die Stadt als auch der Landkreis haben gestern entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Sie traten um Mitternacht in Kraft. Aktuell ist laut Landratsamt Rosenheim keiner der bisher bestätigten Fälle in Stadt oder Landkreis Rosenheim aufgefunden worden. Die betroffenen Geflügelhalter, im Landkreis sind es rund 420, in der Stadt knapp 25, werden angeschrieben. Die hochpathogene Influenza-Virus-Infektion ist in Bayern bisher bei 23 Wildvögeln sowie in drei Fällen bei Hausgeflügel amtlich nachgewiesen worden. Das Infektionsrisiko wird weiterhin als sehr hoch angesehen. Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel sind zu befürchten. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden. Zudem darf ein seitliches Eindringen von Wildvögeln nicht möglich sein. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkungen gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollten wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.