Todesursache nicht exakt feststellbar

von Redaktion

59-Jährige stirbt in ihrer Wohnung in Bergen – Leiche zerstückelt – Dritter Prozesstag

Unvorstellbare Details zum Zustand der zerstückelten Leiche lieferte der Sachverständige, Professor Dr. Randolph Penning vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München.

Traunstein/Bergen – Breiten Raum nahm im Traunsteiner Schwurgerichtsprozess gegen einen 61-Jährigen wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier an einer Frau (59) in Bergen (wir berichteten) gestern das Gutachten von Professor Dr. Randolph Penning vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München ein. Letztlich konnte der Wissenschaftler keine exakte Todesursache nennen.

Der 61-Jährige, damals im oberösterreichischen Pöndorf lebend, war Ende 2019/ Anfang 2020 von finanziellen Nöten geplagt. Die 59-Jährige, die sich in einem Dating-Portal als „wohlhabende Privatière“ beschrieb, lernte er im Dezember 2019 über das Internet kennen. Er besuchte sie einige Male in Bergen.

Opfer hat sich wohl noch gewehrt

Die Frau starb am Morgen des 9. Januar 2020 in ihrem Schlafzimmer. Laut Staatsanwaltschaft war eine goldene Buddha-Statue das Tatwerkzeug. Nach dem Schlag gegen ihren Kopf konnte sich die 59-Jährige offenbar noch wehren. Daraufhin soll der Angeklagte weiter zugeschlagen und das Opfer bis zur Reglosigkeit gewürgt haben.

Der 61-Jährige erklärte hingegen, die Frau sei versehentlich mit dem Kopf gegen eine Kante gefallen. Als sie ihn daraufhin unter lautem Schreien in den Rücken getreten habe, habe er sie, auch mit dem Buddha, geschlagen und sie mit einem Unterarmgriff gewürgt, bis sie sich nicht mehr bewegte.

Nach ihrem Tod holte der 61-Jährige laut Anklage rund 85000 Euro aus dem Safe im Schlafzimmer und fuhr zurück nach Österreich. In der Folgenacht schleppte er die Leiche in Bergen in den Keller, zerlegte sie, wie er vor Gericht angab, mit einem Cuttermesser und einer Astschere, verpackte die elf Teile einzeln in Plastik, verstaute sie in Sporttaschen und vergrub sie später in einem Wald bei Siegsdorf. Dorthin führte er die Ermittler nach seiner Festnahme Anfang März 2020.

Professor Dr. Randolph Penning schilderte massive Schädelbrüche und Hirnverletzungen an der Leiche. Der abgetrennte Kopf wurde nach seinen Worten in einer der vergrabenen Sporttaschen gefunden, darin zwei weitere Müllsäcke mit weiteren Teilen der Leiche. Der Angeklagte, den Harald Baumgärtl aus Rosenheim verteidigt, starrte während des Gutachtens ohne jede sichtbare Regung mit gesenkten Augen vor sich hin.

Professor Dr. Pennings Feststellungen deckten sich mit der Anklageschrift von Staatsanwalt Markus Andrä und Staatsanwältin Karin Hahn. Demnach ergab die Obduktion der 59-Jährigen vielfache massive stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf, die zu Bewusstlosigkeit führte, aber nicht tödlich war. Eine Astschere komme beim Abtrennen des Kopfes vielleicht in Frage. Die Extremitäten der Getöteten seien postmortal abgetrennt worden. Ob Gleiches für den Kopf gelte, sei nicht sicher. Bei der genauen Todesursache stünden mehrere Dinge im Raum, über die er nicht mit Sicherheit entscheiden könne – so Professor Dr. Penning gestern. Die Version des Angeklagten zum Tatablauf sei aber nicht widerlegbar, erwiderte der Rechtsmediziner auf Frage des Gerichts.

Der 61-Jährige steckte vor der Tat in großen Finanzproblemen. Sein Pkw war reparaturbedürftig, der Vermieter drängte auf Zahlung der hohen Mietschulden. Kurz nach der Tötung der 59-Jährigen gab der gelernte Tischler fast 42800 Euro aus. In seiner Wohnung in Pöndorf entdeckten Ermittler in einer zugemauerten Nische eine Dose mit 50-Euro-Scheinen im Wert von 10000 Euro. Zusammen mit weiterem Bargeld konnten insgesamt 13410 Euro sichergestellt werden. Addiert man die bezahlten Rechnungen und die Barbeträge, kamen fast 56200 Euro zusammen, über die der 18-fach vorgeahndete Angeklagte nach dem Verbrechen verfügte.

Über Farbspuren – sowohl des goldenen Buddhas im Gesicht des Opfers als auch an den wegen des vielen Bluts nach der Tat frisch gestrichenen Wänden in der Wohnung – informierte gestern ein Spezialist des Bayerischen Landeskriminalamts. Ein anderer Gutachter hatte an Knochen des Opfers nach Werkzeugspuren gesucht. Er registrierte teils bruchartige, teils messerartige Spuren, konnte sie aber keinen konkreten Werkzeugen zuordnen.

Ein Biomechaniker der Rechtsmedizin in München, Dr. Jiri Adamec, informierte über die vielen Blutspuren in Wohnung, Keller und Pkw der Getöteten sowie deren wahrscheinliche Entstehung. Der Täter habe versucht, die kontaminierten Bereiche intensiv zu reinigen. Mittels Luminol habe man die Blutspuren wieder sichtbar machen können.

Dissoziale Persönlichkeit

Ein Psychologe umriss den Angeklagten als dissoziale Persönlichkeit. Das habe sich schon in früher Kindheit gezeigt. Der 61-Jährige missachte Regeln und Normen, habe kein Schuldbewusstsein und keine Empathie für seine Opfer. Wir berichten noch ausführlich.

Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag voraussichtlich mit den Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird wahrscheinlich am Donnerstag, 25. März, verkündet.

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