Lebenslange Haft für Frauenmörder

von Redaktion

59-jährige Bergenerin getötet und zerstückelt – Nach Tat Geld „verpulvert“

Traunstein/Bergen – Zu lebenslanger Haft verurteilte das Schwurgericht Traunstein gestern einen 61-jährigen gebürtigen Traunsteiner wegen Mordes an einer 59-jährigen Witwe am 9. Januar 2020 in deren Wohnung in Bergen (wir berichteten). Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs ging von zwei Mordmerkmalen aus – Habgier und zum Ermöglichen einer Straftat. Der Angeklagte hatte die Frau gewaltsam getötet und die zerstückelte Leiche vergraben. Tatmotiv war die Finanznot des 61-Jährigen – um an die mindestens 60000 Euro aus dem Tresor des Opfers zu gelangen.

Vielfach
vorbestraft

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte verfolgte das Urteil gestern genauso unbewegt und scheinbar emotionslos wie die gesamte Hauptverhandlung. Ob die Entscheidung rechtskräftig wird, konnte Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim noch nicht sagen. Er werde eine Revision prüfen. Der Verteidiger hatte auf Totschlag und nicht mehr als zwölf Jahre Freiheitsstrafe plädiert.

Staatsanwalt Markus Andrä hatte wegen Mordes lebenslange Haft gefordert, allerdings auch die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ – die das Gericht gestern verneinte. Ausschlaggebend war: Der teilgeständige 61-Jährige hatte die Ermittler unmittelbar nach seiner Festnahme am 7. März 2020 freiwillig zum Ablegeort der Leiche in einem Waldstück geführt.

Der Vorsitzende Richter betonte, das Verfahren habe sich nur um die Frage „Mord oder Totschlag“ gedreht: „Die grausigen, abstoßenden Umstände, dass die Leiche zerstückelt wurde, spielten keine Rolle.“ Der 61-Jährige habe im Januar des vergangenen Jahres 35000 Euro Schulden gehabt, sei arbeitslos gewesen. Seine Frau, die bis dahin die Miete gezahlt habe, habe ihn verlassen. Für den defekten Pkw habe er nur die nötigsten Reparaturen in Auftrag gegeben. Der Vermieter habe nach Mietrückstand die Wohnung gekündigt. In dieser Lage habe der 61-Jährige über ein Dating-Portal die 59-Jährige kennengelernt. Fuchs erinnerte an die insgesamt drei Treffen mit der „Privatiere“, wie sich die Frau beschrieben hatte. Die 59-Jährige sei „verliebt wie eine 17-Jährige“ gewesen, glaubte, den „Traummann“ gefunden zu haben.

Am 9. Januar sei es, möglicherweise beim Sex, zu einem Streit gekommen, führte der Vorsitzende Richter zum Sachverhalt aus. Der Angeklagte habe die Frau mit Fäusten, einer goldenen Buddha-Statue und möglicherweise mit einem – nie entdeckten – Stein-Elefanten gegen Gesicht und Kopf geschlagen. Nach einem Tritt ihrerseits in seinen Rücken habe er sie gewürgt, „bis sie sich nicht mehr rührte.“

Zum Motiv hob der Kammervorsitzende heraus, der 61-Jährige habe von dem Geld im Tresor gewusst. Das Gericht sei überzeugt, er habe sich bei dem Streit von der Frau Geld leihen wollen, was sie abgelehnt habe: „Spätestens da hat er sich entschlossen, sie zu töten.“

Mit dem Schlüssel, dessen Versteck er kannte oder beim Suchen danach fand, habe er den Tresor geöffnet. Zurück in seiner damaligen Heimat Pöndorf in Österreich habe er in der Autowerkstatt 1800 Euro mit Fünfzig-Euro-Scheinen bezahlt, ein neues Smartphone gekauft, nachmittags Mietrückstände beglichen, eine Mietvorauszahlung geleistet, weitere Reparaturen an seinem Auto veranlasst, einen zweiten Wagen für 8000 Euro erworben, später eine Laser-Augenbehandlung machen lassen und in Bad Gastein eine Kur absolviert – für insgesamt knapp 42 800 Euro.

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters kehrte der Täter am 10. Januar 2020 zurück nach Bergen. Er schaffte es nicht, die Leiche in sein Fahrzeug zu bringen. Deshalb zerlegte er den toten Körper und brachte die Teile in Taschen in den Wald. Erich Fuchs berichtete von den aufwendigen, akribischen Ermittlungen der Kripo Traunstein und weiterer Beteiligter.

Die Version des Täters mit einer Art Unfall im Schlafzimmer, einem Schlag der 59-Jährigen mit der Buddha-Statue gegen ihn, anschließendem „Zorn“ seinerseits mit Schlägen und Würgen sei nicht glaubhaft, unterstrich Fuchs. „Lebensfremd“ und „nicht nachvollziehbar“ sei, dass er „nach Tagen der Harmonie“ derart heftig reagiert haben wollte. Gleiches gelte für die Angabe, er habe eine Handtasche des Opfers mit 8000 Euro gleich mitgenommen, aber den Tresor erst am 10. Januar ausgeraubt. Tatsächlich sei der Angeklagte nach dem Tod der 59-Jährigen „sofort, als wäre nichts passiert, zur Tagesordnung übergegangen.“ Fuchs: „Er hat das Geld verpulvert, Luxusausgaben getätigt.“ In einem Telefongespräch mit einer Bekannten habe der 61-Jährige das mit einem „gut gemachten Mord“ begründet und anschließend „gelacht“.

Richter: „Sie wollte ihn rauswerfen“

Keinen Zweifel hegte das Schwurgericht, dass der Angeklagte über den Tresor und das Geld unterrichtet war. 2016 sei er vom Landesgericht Salzburg verurteilt worden, weil er sich Geld von einer Frau geliehen habe und dann nicht mehr erreichbar gewesen sei. Er habe Gleiches bei der Getöteten versucht: „Aber da war er bei ihr an der falschen Adresse. Sie wollte ihn an jenem Morgen rauswerfen. Da entschloss sich der Angeklagte spontan, sie zu töten.“

Artikel 9 von 11