Revision eingelegt
Mordurteil gegen 61-Jährigen wird nicht rechtskräftig
Traunstein/Bergen – Die lebenslange Freiheitsstrafe des Schwurgerichts Traunstein gegen einen 61-jährigen gebürtigen Traunsteiner, der eine 59-jährige Witwe am 9. Januar 2020 in deren Wohnung in Bergen getötet und ihre Leiche zerstückelt hatte, wird nicht rechtskräftig. Verteidiger Harald Baumgärtl