Revision eingelegt

Mordurteil gegen 61-Jährigen wird nicht rechtskräftig

von Redaktion

Traunstein/Bergen – Die lebenslange Freiheitsstrafe des Schwurgerichts Traunstein gegen einen 61-jährigen gebürtigen Traunsteiner, der eine 59-jährige Witwe am 9. Januar 2020 in deren Wohnung in Bergen getötet und ihre Leiche zerstückelt hatte, wird nicht rechtskräftig. Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim hat bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, wie er auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Der Anwalt hatte auf einen Totschlag plädiert und maximal zwölf Jahre Haft beantragt.

Die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs hatte den großenteils geständigen 61-Jährigen jedoch nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes aus Habgier und zum Ermöglichen einer Straftat sowie wegen schweren Raubs mit Todesfolge verurteilt. kd

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