Corona-positiv in der Gemeinderatssitzung

von Redaktion

Edlinger Bürgermeister „angefressen“

Edling – Einen dringenden Appell richtete Bürgermeister Matthias Schnetzer (CSU) in der jüngsten Sitzung an den Gemeinderat: „Wer den geringsten Zweifel hat, ob er mit jemandem in Kontakt war, der Covid-positiv ist, oder wer auf sein Testergebnis wartet, der hat in der Gemeinderatssitzung nichts verloren.“ Hintergrund dieses Appells: Die jüngste Gemeinderatssitzung musste verschoben werden, weil ein Ratsmitglied nach der vorletzten Sitzung erfahren hatte, dass er nach einem Besuch bei seiner Mutter positiv auf die Corona-Mutante B1.1.7 getestet worden war.

„Der Kollege saß in der Sitzung, obwohl sein Ergebnis noch ausstand“, sagt der Bürgermeister auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. „Ich war angefressen.“ Dies sei eine Sache des Verantwortungsgefühls eines jeden. Erst vier Tage nach der Sitzung habe Schnetzer davon erfahren, wenige Tage später wäre schon die nächste Sitzung anberaumt gewesen, die er vorsichtshalber verschob. Aus Datenschutzgründen könne er den Namen des Ratsmitgliedes nicht nennen. Erkrankt sei der Mann seines Wissens nicht. Ab wann er Kenntnis davon hatte, dass seine Mutter Corona habe, ist Schnetzer nicht bekannt.

Sitznachbarn in Quarantäne

Das Gesundheitsamt habe umgehend die notwendigen Schritte veranlasst und die Kontakte nachverfolgt. „Die Sitznachbarn des Gemeinderates mussten in Quarantäne“, sagt Schnetzer. Derzeit tagt der Rat immer in der Schulmensa. Das ganze Gremium und die Besucher, die anwesend waren, wurden aufgefordert, sich testen zu lassen. Ob das Ganze ein Nachspiel für den Edlinger hat, muss das Landratsamt Rosenheim klären. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher, wenn jemand „anlassunabhängig“ einen Test machen lässt und dann in die Sitzung geht, ist das nicht verboten, sondern „eigenes Risiko“. Selbst wenn er wusste, dass die Mutter positiv ist, verstoße er noch nicht gegen die Auflagen, nicht jeder stecke sich an. Die Vernunft gebiete es aber, vorsichtig zu sein, bis man sein Ergebnis hat. Nur wenn das Gesundheitsamt jemandem sagt, er sei Kontaktperson und müsse in Quarantäne, und diese Person gehe dennoch unter Leute, sei das ein Verstoß gegen die angeordnete Quarantänepflicht. Ob das im vorliegenden Fall zutrifft, konnte und durfte der Pressesprecher nicht sagen. Andrea Klemm

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