Falscher Arzt noch in weiterem Impfzentrum aktiv

von Redaktion

49-Jähriger soll 40 bis 50 Patienten gespritzt haben – Dem Beschuldigten drohen bis zu 15 Jahre Haft

Rosenheim/Dachau – Im Impfzentrum Rosenheim ist nach einer Anzeige des Malteser Hilfsdienstes in der vergangenen Woche ein falscher Arzt aufgeflogen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim ermitteln gegen den 49-Jährigen aus dem südlichen Landkreis München, weil er sich seine Einstellung im Impfzentrum Rosenheim mit einer gefälschten Approbationsurkunde erschlichen haben soll. Seit Samstag befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Jetzt wurde bekannt, dass der 49-Jährige noch in einem weiteren Impfzentrum tätig gewesen ist. In Karlsfeld im Landkreis Dachau soll er bis zu 50 Patienten selbst Impfstoff gespritzt haben. Das teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd gestern in einer Pressemeldung mit. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand kam es bei den Geimpften dabei zu keinen gesundheitlichen Komplikationen, die nicht typische Nebenwirkungen einer Corona-Schutzimpfung waren.

Im Impfzentrum Rosenheim wirkte der Beschuldigte von Anfang Januar 2021 bis zum 24. März an mehr als 1300 Impfungen mit. Dabei soll er jedoch lediglich die Aufklärungsgespräche geführt haben. Die Verabreichung des Impfstoffes habe er laut Polizei an eine medizinische Fachkraft delegiert. Eine eigenhändige Verabreichung von Impfstoff durch den Beschuldigten in Rosenheim sei bislang nicht bekannt.

Die Frage, ob der Beschuldigte noch anderweitig als Arzt, insbesondere bei weiteren Impfzentren, tätig war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Der Sachverhalt wird laut Polizei unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Vorrangig wird derzeit eine Strafbarkeit im Hinblick auf Urkundenfälschung, Betrug und (gefährlicher) Körperverletzung abgeklärt.

Der Verdacht der Körperverletzung besteht, da der Beschuldigte nicht über die erforderliche Qualifikation als Arzt verfügt und damit bereits die (angeblich) ärztliche Mitwirkung an einer Impfung juristisch unter diesen Tatbestand fällt – selbst wenn es zu keinerlei Schädigungen der Geimpften gekommen ist.

Bei einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

Artikel 2 von 11