Rosenheim – Die Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit Donnerstag wieder geöffnet haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass Schuhe zur Grundversorgung gehören (siehe Bericht im Bayernteil). Für die Schuhhändler in der Region bedeutet das, neben der Erleichterung, vor allem eines: viel Stress.
Gertraud Gabor (53) ist überglücklich. „Mir sind fast die Tränen gekommen vor Freude“, sagt sie. Ihr Steuerberater habe sie angerufen und ihr von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erzählt. Sofort habe sie ihre Mitarbeiter informiert und überlegt, wer wo wie schnellstmöglich sein kann. Für die 53-Jährige –die neben zwei Schuhgeschäften in Rosenheim auch noch Läden in Grafing und Wasserburg hat – ein großer organisatorischer Aufwand. Doch die Freude darüber, endlich wieder aufsperren zu können, habe das erträglich gemacht.
Sommerkollektion in
die Regale geräumt
In den vergangenen Wochen hätten sie und ihre Kollegen bereits die Frühjahrs- und Sommerkollektion in die Geschäfte geräumt. So habe trotz der überraschenden Eröffnung bereits fast alles an seinem Platz gestanden. „Jetzt müssen nur noch die Kunden kommen“, sagt Gertraud Gabor. Sie hofft darauf, dass spätestens nach den Ostertagen die Menschen den Weg in ihre Läden finden.
Auch Bernhard Ciniawsky, Leiter von Schuh Schmid in Bruckmühl-Heufeld, ist mit der Entscheidung des Gerichts ein riesiger Stein vom Herzen gefallen. Vor allem Eltern konnten es schon am Donnerstag kaum erwarten, ihren Sprösslingen wieder passende Schuhe kaufen zu können. „Das Strahlen tut einem auch als Kaufmann so gut. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie schwierig es war, über Click & Collect Kinderschuhe zu kaufen und verkaufen“, sagt Ciniawsky. „Gerade Kinderfüße müssen genau vermessen werden. Die Eltern waren zum Teil wirklich am Verzweifeln.“ Für ihn und sein Team bedeutet die Öffnungserlaubnis einen „kleinen Hoffnungsschimmer“. Die Ladenfläche muss er abtrennen, denn für das restliche Sortiment – Bekleidung und Accessoires – gilt weiterhin das Prinzip „Click & Collect“.
Zwei Stunden lang habe er am Donnerstagmorgen mit dem Landratsamt Rosenheim telefoniert, um alles genau abzuklären, sagt Ciniawsky: „Dort wusste man noch gar nichts von der Entscheidung. Die Kommunikationswege sind fast schon mittelalterlich.“ Doch sobald alles klar war, hat er seine Mitarbeiter, bis dato in Kurzarbeit, mobilisiert. „Die ganze Mannschaft steht parat, alle können es kaum noch erwarten.“
„Jetzt sehen wir der Zukunft positiv entgegen“, lautete die erste Reaktion des Haager Schuhhauschefs Josef Sax, der auch in Wasserburg ein Geschäft führt. „War nach dem generellen Lockdown im März und April letzten Jahres mit allseits geschlossenen Geschäften und einer damit verlorenen Frühjahrs-Saison die Stimmung im Keller, hat der Sommer letzten Jahres gezeigt, wie gut man mit einem sauberen Hygienekonzept und der starken Unterstützung der Kunden einen fast normalen Betrieb möglich machen konnte“, berichtet Josef Sax. „Hier half die Erfahrung aus 18 Jahren Onlinetätigkeit“, so Josef Sax. Spannend sei es für ihn im März geworden nach drei Monaten Lockdown mit den Regelungen, bei einer Inzidenz unter 100 mit Termin-Vergabe und über 100 mit „Click & Collect“ verkaufen zu können. So wurde kurzerhand innerhalb eines Wochenendes die digitale Termin-Buchung über die Sozialen Medien und die Homepage installiert. Haag hatte nur vier Tage mit Termin-Einkauf, Wasserburg immerhin zwei Wochen geöffnet.
Einseitige
Bevorzugung?
Josef Huber, Inhaber von Schuh Huber in Prien, sieht die Entscheidung des Gerichts zweigeteilt: Einerseits ist er froh, seinen Laden wieder öffnen zu dürfen.
Andererseits argumentiert er: „Unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Abstandsregeln sollte man den gesamten Einzelhandel und die Gastronomie öffnen. Hier findet kein Infektionsgeschehen statt.“ Nur die Schuhgeschäfte zu öffnen, hält er für eine einseitige Bevorzugung. „Im Baumarkt können tausende von Menschen einkaufen und der Einzelhandel muss geschlossen bleiben, das verstehen unsere Kunden nicht.“
Wenngleich sie es natürlich positiv sähen, dass sie zumindest wieder ins Schuhgeschäft kommen können. Je nach Geschäftsfläche ist die Zahl der Kunden gemäß der geltenden Vorgaben begrenzt, die sich gleichzeitig im Laden aufhalten dürfen.