Mühldorf/Rosenheim – Durch ein verendetes Tier ist der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Mühldorf bekannt geworden (wir berichteten). Der Geflügelhalter habe das tote Tier gefunden und zur Untersuchung eingesandt. Das erklärte das Landratsamt Mühldorf auf Anfrage. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich mit 64 Hühnern und Enten um „eine kleine Geflügelhaltung“, sagte Sprecherin Karin Huber.
Auch über die Ostertage untersuchten die Veterinäre Betriebe rund um Schwindegg. „Das Landratsamt führt auch klinische Untersuchungen von Geflügelhaltungen im Sperrbezirk durch.“ Betroffen ist nicht nur der Landkreis Mühldorf „Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel wurden auch in den Landkreisen Ebersberg und und Erding festgestellt.“
Am Karfreitag war die Infektion in einem Betrieb in Schwindegg bekannt geworden, die 64 Tiere der Geflügelhaltung mussten daraufhin getötet werden. Rund um Schwindegg errichtete das Landratsamt eine Sperrzone, die weder Tiere noch Geflügelprodukte verlassen dürfen. Der Sperrbezirk hat einen Radius von drei Kilometern, im Umkreis von zehn Kilometern errichtete das Landratsamt ein Beobachtungsgebiet. Zugleich verschärfte die Behörde die Regelungen der Aufstallpflicht für Geflügel. Sie gilt nun für den gesamten Landkreis, zuvor galt die Pflicht nur für die Risikobereiche um die Flüsse Inn, Rott und Isen, um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen. Das Landratsamt Rosenheim hat eine Aufstallung für alle Geflügelhalter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim am 12. März angeordnet. Diese gilt für alle Halter, deren Bestand sich in einem Umkreis von 500 Metern um größere Gewässer befindet.hon/ha