Mehrfach klicken die Handschellen

von Redaktion

Bundespolizei verhaftet in den vergangenen Tagen bei Grenzkontrollen zahlreiche gesuchte Personen

Rosenheim/Traunstein – Annähernd täglich findet die Bundespolizei im Grenzabschnitt zwischen Tirol und Oberbayern Personen, die von Justizbehörden gesucht werden. So haben Rosenheimer Bundespolizisten zwischen 5. und 7. April gleich mehrere Personen im Rahmen der Grenzkontrollen verhaftet.

Die Reise eines Maliers, der mit einem Regionalzug in Richtung München unterwegs war, fand kurz vor Rosenheim ein vorzeitiges Ende. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen den in Hamburg gemeldeten Mann ein Untersuchungshaftbefehl vorliegt. Demzufolge besteht sogar Fluchtgefahr. Der polizeibekannte 21-Jährige ist wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln dringend tatverdächtig. Er wurde auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.

Identifizierung
per Fingerabdruck

Ins Traunsteiner Gefängnis brachte die Bundespolizei auch einen 25-Jährigen. Dieser war Mitfahrer eines Fahrzeugs mit italienischen Kennzeichen. Bei der Einreisekontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden gab er an, seine Papiere in Italien vergessen zu haben. Die Beamten konnten seine Identität jedoch mithilfe der Fingerabdrücke zweifelsfrei belegen. Es handelt sich um einen Rumänen, gegen den ein Haftbefehl des Amtsgerichts Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) vorlag. Im Jahr 2013 war er wegen Betrugs und gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er einen Teil seiner Jugendstrafe verbüßt hatte, war er entlassen worden. Dabei wurde ihm zur Auflage gemacht, dass er aus Deutschland auszureisen habe. Sollte er zurückkommen, würde er auch noch über die Dauer der restlichen 226 Tage inhaftiert werden. Mit seiner Rückkehr wurde die Restfreiheitsstrafe fällig.

Zuvor verhafteten die Bundespolizisten einen Polen. Der 52-Jährige fuhr mit einem Regionalzug von Kufstein nach Rosenheim. Eine Fahrkarte hatte er nicht gekauft. Die Beamten fanden mithilfe des Polizeicomputers schnell heraus, dass er bereits 2019 wegen Leistungserschleichung verurteilt worden war.

Vorwurf der Leistungserschleichung

Da er die vom Amtsgericht Hannover festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 480 Euro nicht zahlen konnte, musste er in Traunstein ersatzweise einen 40-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten. Anschließend wird er sich voraussichtlich gleich wieder wegen des Vorwurfs der Leistungserschleichung zu verantworten haben.

Einem 38-Jährigen blieb der Gang ins Gefängnis nach Angaben eines Polizeisprechers hingegen erspart. Der Rumäne wurde von der Rosenheimer Bundespolizei als Beifahrer eines in Deutschland zugelassenen Wagens auf der A93 an der Rastanlage Inntal-Ost kontrolliert. Gegen ihn lagen zwei Strafbefehle der Amtsgerichte Weilheim und Landshut vor – jeweils wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die festgesetzten Geldstrafen beliefen sich auf insgesamt 1600 Euro. Der im Landkreis Landshut gemeldete Mann war in der Lage, die geforderte Summe zu zahlen. Daher wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Zahlen konnte auch ein 29-jähriger Fahrzeugführer, der ebenfalls aus Rumänien stammt. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Memmingen wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verhängt. Nachdem er den geforderten Betrag entrichtet hatte, ließen ihn die Bundespolizisten weiterfahren.

Dagegen konnte ein Bosnier seine Schulden nicht vollständig begleichen. Der 36-Jährige schuldet dem Freistaat Sachsen über 350000 Euro. Dabei handelt es sich um den Wertersatz, den es auf der Grundlage eines Landgerichtsurteils aus dem Jahr 2018 als Nebenfolge zu pfänden gilt. Der Pkw-Fahrer wurde von der Bundespolizei an der Anschlussstelle Rosenheim West gestoppt. Er führte knapp 2400 Euro mit. Die Beamten nahmen ihm bis auf 100 Euro für die Fahrt nach Berlin sein gesamtes Bargeld ab.

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