Hausrecht steht über dem ärztlichen Attest: 52-Jährige geht vor Gericht leer aus
Kein Zutritt ohne FFP2-Maske: In Traunstein hatte jüngst ein Kunde eine Apotheke auf Schmerzensgeld verklagt. In Rosenheim war nun eine Bruckmühlerin gegen ein Schuhgeschäft gerichtlich vorgegangen. Foto dpa
Bruckmühlerin klagt auf Schmerzensgeld, weil ihr der Einkauf ohne Maske in einem Schuhgeschäft in ihrer Heimatgemeinde verweigert worden war
Bruckmühl/Rosenheim – Trotz einer ärztlichen Befreiung für das Tragen einer Schutzmaske gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist eine 52-jährige Bruckmühlerin bei einem Schuhgeschäft in ihrem Wohnort abgewiesen worden. Sie sah sich dadurch in ihren Rechten beschnitten und klagte jetzt vor dem Amtsg