Rosenheim – Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Sonntag einen deutschen und einen bulgarischen Staatsangehörigen festgenommen. Den Frühling werden die beiden gesuchten Männer wohl hinter Gittern verbringen müssen. Der Deutsche war zu Fuß auf der Bundesstraße B15 bei Rosenheim unterwegs. Bei der Überprüfung der Personalien des 45-jährigen Berliners stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft vorlag. Wegen Erschleichens von Leistungen war er laut Polizei zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 1400 Euro verurteilt worden. Den geforderten Betrag hatte er bisher nicht gezahlt. Da der Mann dies auch bei seiner Festnahme nicht nachholen konnte, musste er die angeordnete 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Auch ein Bulgare, der auf der A8 nahe Rosenheim kontrolliert wurde, verfügte nicht über ausreichend Barmittel, um der Forderung eines Strafbefehls entsprechen zu können. Die Augsburger Justiz hatte gegen den 30-Jährigen 2020 wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt. Ersatzweise hatte das Amtsgericht einen 60-tägigen Freiheitsentzug vorgesehen. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts anderes übrig, als die Ersatzhaft anzutreten.