Zwei Schüsse in den Bauch

von Redaktion

23-Jähriger steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Traunstein/Großkarolinenfeld – Lebensgefährliche Bauchverletzungen trug ein Mann (20) durch zwei Schüsse während eines nächtlichen Drogengeschäfts am Bahnhof in Großkarolinenfeld davon. Der mutmaßliche Täter, ein 23-jähriger Deutscher ukrainischer Herkunft, muss sich seit gestern wegen versuchten Totschlags und anderer Delikte vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten.

Staatsanwalt glaubt
an Tötungsvorsatz

Gemäß Anklage von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler wollte der 23-Jährige in der Nacht zum 26. September 2020 Drogen kaufen. Über eine Bekannte fand er einen Lieferanten. Am vereinbarten Treffpunkt tauchten die Bekannte mit ihrem Freund, dem späteren Opfer, gegen 3.15 Uhr in Begleitung mehrerer Männer auf. Wegen der Bezahlung entbrannte ein Streit. Der Angeklagte soll die Waffe gezogen haben. Bei dem folgenden Handgemenge soll der 23-Jährige geschossen haben – mit Tötungsvorsatz, wie der Staatsanwalt annimmt. Die zwei Schüsse aus etwa zehn Zentimeter Entfernung hatten bei dem 20-Jährigen schwerste Verletzungen zur Folge.

Der mutmaßliche Täter mit Verteidiger Peter Weitzdörfer aus München berief sich gestern auf sein Schweigerecht. Bei dem psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, hatte er sich gesprächiger gezeigt. Demnach wuchs er in einem ukrainischen Waisenhaus auf, bevor ihn ein deutsches Ehepaar adoptierte. In der Folge gab es immer wieder Probleme. Seine Zukunftspläne scheiterten am Drogenkonsum und der Corona-Pandemie.

Gutachter im
Zeugenstand

Der 23-Jährige schilderte bei der Begutachtung durch Dr. Josef Eberl seine Version des Geschehens. Er gab an, nach zwei Tabletten Ecstasy an jenem Abend weiteres Ecstasy gewollt zu haben. Mit einer Bekannten habe er über Facebook das Treffen verabredet. Drei Männer hätten sich am Bahnhof um ihn aufgebaut. Er habe Angst bekommen. Als die Frau nach seiner Tasche greifen wollte, habe er die Pistole gezogen. Im Gerangel habe sich der erste Schuss gelöst. Die Männer hätten ihn geschlagen. Da habe sich der zweite Schuss gelöst.

Schreckschusswaffe
war manipuliert

Der 23-Jährige erzählte dem Sachverständigen weiter, er habe die Waffe verloren und sei geflüchtet. Einer der Männer habe mit der Pistole auf ihn gezielt. Dank einer Ladehemmung sei sie nicht losgegangen. Wenig später sei er zu Hause verhaftet worden. Dr. Eberl zitierte den 23-Jährigen: „Erst später habe ich erfahren, dass ich jemanden angeschossen habe. Im Gerangel habe ich das nicht bemerkt.“ Ein Gutachter des Landeskriminalamts führte aus, die Schreckschusswaffe sei verändert worden: „Sie war mit Patronen ladbar.“

Der Geschädigte, gegen den wie gegen alle anderen Teilnehmer des Treffens ein Ermittlungsverfahren wegen des Drogengeschäfts läuft, wollte zu dem Anlass des Treffens nichts sagen. Er sei ausgetreten, während seine Freundin zum Angeklagten gegangen sei. Wegen eines mulmigen Gefühls habe er einen der Männer hinterhergeschickt. Nach dem Griff der Freundin Richtung seiner Tasche holte der 23-Jährige nach Worten des Opfers die Pistole hervor. Beim Versuch, ihn zu entwaffnen, fiel der erste Schuss, kurz danach der zweite. Der Nebenkläger brachte den Angeklagten zu Boden und sah, dass an ihm selbst Blut herunterlief. Der 20-Jährige wörtlich: „Ich lag da und hab wie am Spieß geschrien.“

Opfer durch
Not-OP gerettet

Nach der Not-OP musste er elf Tage im Krankenhaus bleiben. Zwei Tage davon lag er im Koma. Er hatte einen Bauchdurchschuss: „Mein Dünndarm wurde zerfetzt.“ Inzwischen fühle er sich wieder gut, betonte der 20-Jährige. Ob der Angeklagte absichtlich geschossen habe, fragte der Vorsitzende Richter. Die Antwort: „Das kann ich nicht sagen. Ich bin bestimmt nicht an den Abzug gekommen.“

Mit Einverständnis des Opfers, dem Nebenklagevertreter Markus Zametzer aus Unterhaching beisteht, entschuldigte sich der Angeklagte: „Es tut mir aufrichtig leid.“ Der 20-Jährige akzeptierte dies, ebenso 4000 Euro als vorläufigen Täter-Opfer-Ausgleich.

Nach der Fortsetzung des Prozesses am Freitag, 16. April, um 9 Uhr, wird das Urteil am Montag, 19. April, erwartet.

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