Rosenheim – Wohl erst nach Monaten kann mit Ergebnissen der Ermittlungen im Todesfall einer 43-Jährigen aus Söchtenau gerechnet werden. Das signalisiert die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Am 30. März verstarb die Mitarbeiterin einer Klinik im Kreis Rosenheim, nachdem ihr der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca verabreicht worden war (wir berichteten).
Der Tod der 43-Jährigen mündete in einem sogenannten Todesfeststellungsverfahren. In diesem wollen die Ermittler klären, ob die Frau durch pflichtwidriges Unterlassen ärztlicher Behandlungen zu Tode kam, jedoch auch, ob ein Zusammenhang zwischen der Impfung mit dem Wirkstoff von Astrazeneca und dem Ableben der Söchtenauerin besteht. Die Leiche der Frau wurde in München obduziert, jedoch seien noch „rechtsmedizinische Nachuntersuchungen“ vonnöten, wie die Traunsteiner Staatsanwaltschaft sagt.
Durch den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod der Frau war auch das Rosenheimer Gesundheitsamt in dieser Sache aktiv. Dort meldete man die mögliche Impfkomplikation dem Paul-Ehrlich-Institut, das mögliche Nebenwirkungen bei allen eingesetzen Wirkstoffen untersucht. Gesundheitsämter sind generell dazu verpflichtet, solche Vorfälle zu melden – unabhängig vom Impfstoff.
„Zeigt sich bei der Bewertung ein Risikosignal, so wie es für den Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca der Fall war, führt dies zu entsprechenden Beratungen und Bewertungen auf EU-Ebene im Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz“, antwortet das Institut auf die Frage, wie es mit derartigen Meldungen vonseiten der Gesundheitsämter umgeht.
Für die Rosenheimer Gesundheitsbehörde ist der Fall mithin abgeschlossen, wie Kreissprecherin Ina Krug auf Anfrage mitteilt. Herrin des Verfahrens sei die Traunsteiner Staatsanwaltschaft. Gemeinsam mit der Kripo ermittelt diese in der Sache. Dabei handelt es sich um ein Standardverfahren, das bei jedem ungeklärten Todesfall eingeleitet wird. Jens Kirschner