Keine Umarmung trotz Impfung

von Redaktion

Franziska Zschocke (18) hat ihre Oma seit dem Herbst nur einmal besuchen können

Eggstätt/Bad Feilnbach – Eine Umarmung, ein Ratsch bei Kaffee und Kuchen – das klingt fast schon wie eine Erinnerung an längst vergangene Tage. Vor allem für Senioren, die seit über einen Jahr nur bedingt oder gar keine Besuche empfangen dürfen, wird die Corona-Pandemie zunehmend zur nervlichen Zerreißprobe. Aber auch die Familienangehörigen leiden. So wie Franziska Zschocke (18) aus Bad Feilnbach. Sie kann ihre Oma seit gut einem halben Jahr nicht mehr in die Arme schließen.

Denn ihre Großmutter lebt seit März 2020 im Pflegeheim Marinushof in Eggstätt. „Sie ist im März eingezogen, kurz darauf war alles dicht“, berichtet die Bad Feilnbacherin. Besuchsverbot. Zschockes Großmutter leidet an Demenz. „Sie realisiert glücklicherweise nicht, wie lange das alles schon geht. Das kommt ihr in der aktuellen Lage entgegen“, so die 18-Jährige. Das sei aber nur ein schwacher Trost für die Familie.

Treffen nur unter
freiem Himmel

Nachdem die Zahlen im Sommer gesunken waren, hatte Zschocke mit ihren Eltern ihre Großmutter im Juli sehen können – im Freien vom Parkplatz aus. „Oma saß draußen auf einem Stuhl, wir brüllten uns über zehn Meter und den Zaun hinweg an. Und leider auch nicht so lange“, erinnert sich die junge Frau. Das sei das letzte Mal gewesen.

Denn im September stiegen die Zahlen wieder an. Es brach die zweite Welle herein. Mitte Oktober kam es dann zu einem Corona-Ausbruch, bei dem 27 Betreute und 18 Mitarbeiter positiv getestet wurden (wir berichteten). Dies ist nun sechs Monate her.

„Meine Oma hatte kein Corona und konnte deswegen geimpft werden. Die zweite Impfung hat sie im März erhalten“, berichtet Zschocke. Am vergangenen Samstag konnte die 18-Jährige ihre Oma dann endlich besuchen. „Ich habe einen negativen Test, aber ich durfte sie trotzdem nicht umarmen. Ich habe extra nachgefragt.“

Denn erst wenn die Zweitimpfungen komplett abgeschlossen seien, könne wohl wieder langsam Normalität einkehren. „Aber wann wird das sein?“, fragt sich die 18-Jährige.

Sie sei keine Corona-Leugnerin, verstehe die Wichtigkeit der Maßnahmen. Aber sie wisse auch, dass es vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen auch so gehe und vermisse ihre Oma. „Es fehlt einfach die Perspektive“, sagt sie.

Wie Heidi Mittendorfer-Wierer, Hausleitung und Pflegedienstleitung im Marinushof berichtet, seien in der Einrichtung bislang fünf Bewohner zweimal geimpft, sechs Bewohner einmal und bei 22 Bewohner, die geimpft werden wollen, steht die Impfung noch komplett aus. „Sieben Bewohner beziehungsweise deren Betreuer wünschen keine Impfung“, sagt sie.

Die Einrichtung sei am 6. April vom Impfzentrum angeschrieben worden, dass die Bewohner, die ihre Erstimpfung bereits erhalten hatten, am 30. April ihre Zweitimpfung erhalten würden. Dann wird die Zweitimpfung abgeschlossen sein.

Besucher seien aktuell in der Einrichtung täglich erlaubt: Entweder im Eingangsbereich oder im Garten, jedoch noch nicht in den Zimmern, da es überwiegend Zweibettzimmer seien. Bewohner könnten aber jederzeit das Haus mit Besuchern verlassen.

Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gibt es ein Rahmenkonzept für Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, erklärt Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes Rosenheim.

Erfreulich sei, dass sich die Lage in Alten- und Pflegeheimen in Stadt und Landkreis unlängst gravierend gewandelt habe. „Es konnte eine drastische Abnahme von Neuinfektionen registriert werden“, berichtet Fischer. Momentan seien keine positiv getesteten Bewohner bekannt.

Quote liegt bei
62 und 73 Prozent

Die Impfquote liege gemäß einer Mitte März durchgeführten Erhebung im Landkreis bei 62 Prozent der Heimbewohner sowie bei 26 Prozent der Heimmitarbeiter bei der Zweitimpfung. Für die Stadt Rosenheim belief sich diese auf 73 Prozent der Bewohner sowie auf 28 Prozent der Mitarbeiter.

Bei der Bewertung sei laut Fischer zu beachten, dass Personen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate positiv auf Corona getestet wurden, zunächst nicht geimpft werden – so lautet die Empfehlung der Impfkommission. Am 30. April werde die Zweitimpfung im Eggstätter Marinushof abgeschlossen sein, bestätigt Fischer.

Rahmenkonzept zur Besucherregelung

Laut Bayerischem Ministerium für Gesundheit und Pflege ist das allgemeine Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen seit 29. Juni 2020 aufgehoben und wurde durch die Besuchsregelungen der jeweiligen Einrichtung ersetzt. Demnach haben die Einrichtungen Schutz- und Hygienekonzepte auf der Grundlage der vom Ministerium vorgegebenen Rahmenkonzepte auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Wesentliche Eckpunkte der Rahmenkonzepte sind: Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucherinnen und Besucher sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen. Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig. In vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt zudem Folgendes: Jeder Bewohner darf pro Tag einen Besucher empfangen. Der Besucher muss über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden (Schnelltests) beziehungsweise drei Tage (PCR-Tests) sein darf. Es besteht FFP2-Maskenpflicht.

Artikel 10 von 11