Versehen oder Absicht?

von Redaktion

Prozess um Schüsse bei Drogendeal fortgesetzt – Urteil am Montag

Traunstein/Großkarolinenfeld – Hat ein 23-Jähriger bei einem nächtlichen Streit um Drogen in Großkarolinenfeld absichtlich auf einen 20-Jährigen geschossen? Oder lösten sich die zwei Schüsse versehentlich im Gerangel? Diese Frage muss das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs klären.

Lebensgefährliche
Bauchverletzungen

Zwei Schüsse in den Bauch hatten dem Opfer lebensgefährliche Bauchverletzungen zugefügt. Gestern hörte die Kammer weitere Zeugen und Sachverständige an. Die Plädoyers von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und von Verteidiger Peter Weitzdörfer aus München sind für kommenden Montag, 19. April, geplant. Das Urteil soll noch am gleichen Tag verkündet werden.

Der 23-Jährige wollte am Abend des 26. September 2020 über eine Bekannte Drogen erwerben. Man vereinbarte über Facebook ein Treffen am Bahnhof in Großkarolinenfeld. Der 23-Jährige, Deutscher mit ukrainischen Wurzeln, hatte laut Anklage kein Geld für die Betäubungsmittel dabei. Ein Streit entbrannte. Die Gruppe mit der Frau und drei Männern versuchte, dem 23-Jährigen seine aus dem Hosenbund gezogene Waffe wegzunehmen.

Die Schüsse aus der abgeänderten, somit scharfen Schreckschusswaffe trafen den 20-Jährigen aus ungefähr zehn Zentimeter Entfernung. Das Opfer erlitt schwerste Darm- und Gefäßverletzungen sowie einen Knochendurchschuss. Nach einer Notoperation und zwei Tagen im Koma musste er noch neun Tage stationär im Klinikum Rosenheim bleiben.

Inzwischen hat sich der Nebenkläger weitgehend erholt. Beim Sport plagen ihn noch Schmerzen, nachts gelegentlich Schlafstörungen. Er erklärte sich mit einem Schadensersatz von zunächst 4000 Euro einverstanden. Wie sein Anwalt, Nebenklagevertreter Markus Zametzer aus Unterhaching, im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen betonte, wird jedenfalls noch eine Zivilklage auf eine weitere Zahlung angestrengt.

Der Angeklagte schwieg auch gestern. Der Verteidiger hatte für den 23-Jährigen am ersten Verhandlungstag eine Erklärung abgegeben, wonach bei dem Tatgeschehen keinesfalls ein Verletzungs- oder gar Tötungsvorsatz herrschte. Bei einem Gutachter hatte der Angeklagte von versehentlich gelösten Schüssen berichtet. Erst später habe er erfahren, dass er jemand angeschossen habe.

Der 20-Jährige konnte in dem Prozess nicht viel zur Klärung beitragen, meinte jedoch, er sei in dem Handgemenge sicher nicht an den Abzug der Waffe gekommen. Alle anderen Teilnehmer des Treffens gegen 3.15 Uhr am Bahnhof, einschließlich der Frau, machten vor Gericht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Gemäß Strafprozessordnung muss sich kein Zeuge selbst belasten. Wegen des Drogengeschäfts – es ging um fünf Ecstasy-Tabletten und fünf Gramm Marihuana im Wert von 260 Euro – laufen gegen sie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

Gestern hörte das Gericht Polizeibeamte an, die die „schweigenden“ Zeugen damals vernommen hatten. Verteidiger Peter Weitzdörfer beantragte, die Angaben der Frau bei der Polizei nicht zu verwerten. Gleiches hatte er auch bezüglich seines Mandanten gefordert, der damals unter Schock und Drogen gestanden habe und völlig übermüdet gewesen sei.

Ein während einer polizeilichen Vernehmung des Angeklagten gedrehtes Video sollte weiteren Aufschluss bringen, vor allem zur damaligen Verfassung des 23-Jährigen. Der betreffende Beamte hob gestern heraus, er habe zu keiner Zeit den Eindruck gehabt, der Angeklagte wäre nicht vernehmungsfähig gewesen. Der Polizeizeuge weiter: „Er hat auch alles unterschrieben und sogar Rechtschreibfehler im Protokoll ausgebessert.“

Der Verteidiger setzte sich dafür ein, den kompletten Wortlaut der Videoaufzeichnung in schriftlicher Form hinzuzuziehen. Nicht alle Äußerungen seien im Vernehmungsprotokoll aufgeführt. Unter anderem war der Satz des 23-Jährigen in dem Video zu hören: „Ich hätte niemals gedacht, dass das so eskaliert oder so ausartet. Deswegen bin ich sehr schockiert.“ Auch wollte er wissen, wie es dem Geschädigten gehe.

Gutachter
kommen zu Wort

Auf dem Programm standen gestern zudem weitere Gutachten. Der Rechtsmediziner Dr. Jiri Adamec attestierte Lebensgefahr für den 20-Jährigen durch die Schüsse. Ohne sofortige ärztliche Behandlung hätte er sterben können. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte dem Angeklagten, der seit langer Zeit Betäubungsmittel konsumiert, Drogeneinfluss bei der Tat und Suchtprobleme, die in Unterbringung zum Entzug behandelt werden sollten. Der 23-Jährige sei zur Tatzeit jedoch voll schuldfähig gewesen.

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