BGH kassiert Urteil nach JVA-Schlägerei

von Redaktion

Fataler Schlag „nicht rechtswidrig“

Traunstein Lyubisha K. soll so schnell zugeschlagen haben, dass sein Kontrahent in der JVA Bernau tödlich verletzt wurde, ehe die Sicherheitsbeamten einschreiten konnten. Die Aufarbeitung der Tat am 15. August 2019 wird sich aber ziehen. Denn das Urteil gegen den 50-jährigen Bulgaren, der einen Mithäftling (30) totgeschlagen haben soll, hat der Bundesgerichtshof kassiert. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge war der Bulgare im Juli 2020 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht in Traunstein hatte entschieden, dass die Schlägerei nicht „einvernehmlich“ und „ausgemacht“ gewesen war. Zu einem anderen Schluss kam der BGH, bei dem K.‘s Anwalt Adam Ahmed Revision eingelegt hatte: Die Auseinandersetzung sei sehr wohl verabredet und damit einvernehmlich gewesen. Beide Kontrahenten hätten sich verabredet, sich bei nächster Gelegenheit zu schlagen. Somit sei der Fausthieb, mit dem K. seinen Gegner zu Boden schlug, „nicht rechtswidrig“ gewesen. Lyubisha K. hatte seinen Gegner während eines Volleyball-Turniers in der JVA niedergestreckt und ihm dann noch gegen den Kopf getreten. Das Landgericht Traunstein muss den Fall nun neu verhandeln, ein Termin steht noch nicht fest. Sicherlich aber wird kein Schwurgericht mehr zusammentreten. Nachdem der Gutachter nicht ausschließen kann, dass der erste Schlag schon tödlich war, und da dieser erste Schlag als nicht rechtswidrig beurteilt wurde, gelte die Schlägerei trotz des Tritts gegen den Kopf nicht mehr als Tötungsdelikt. Dies teilte Anwalt Adam Ahmed auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen mit. we

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