Traunstein – Ein 53-jähriger Staatsschutzbeamter der Kripo Traunstein, der seit zwei Jahren vom Dienst suspendiert ist, steht derzeit erneut wegen „Strafvereitelung im Amt“ und Nazi-Symbolen vor der Traunsteiner Justiz. Auf Berufung gegen das Ersturteil des Schöffengerichts Traunstein von Oktober 2020 prüft die Dritte Strafkammer am Landgericht mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler den Fall neu.
„Mir ist ein Ermittlungsfehler unterlaufen. Ich hatte niemals die Absicht, Kollegen zu beschützen.“ Dies hatte der 53-Jährige im ersten Prozess beteuert. Dennoch verurteilte ihn das Schöffengericht damals zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung (wir berichteten).
Neben dem Verwenden von Nazi-Symbolen auf einer Collage im Büro des Angeklagten ging es in dem dreitägigen Prozess vor allem um eine Textnachricht mit volksverhetzendem Inhalt. Den ursprünglichen Absender, ebenfalls Polizeibeamter (60), hatte der 53-Jährige angeblich nicht ermitteln können. Der 53-Jährige soll gewusst haben, von wem die Nachricht stammte. Dennoch schrieb er Mitte März 2018, der Absender sei „wegen gelöschter und überschriebener Daten nicht mehr feststellbar“. Im Februar 2019 fiel einer Staatsschutzkollegin auf, dass das wohl nicht stimmen konnte. Spätere Nachermittlungen bestätigten sie.
Die damalige Staatsanwältin hatte in erster Instanz auf eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit Bewährung und Geldauflagen von 6000 Euro plädiert. Das Fazit der Staatsanwältin: „Es war kein Versehen. Es sollte gezielt etwas vertuscht werden.“ Die Angaben der Bürokollegin seien glaubhaft, auch bezüglich der Collage. Als Motiv sah die Anklägerin einen „falsch verstandene Korpsgeist“, wonach man niemand dranhängen, niemand verraten dürfe.
Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein hatte hingegen „Freispruch in vollem Umfang“ gefordert. Niemand habe sich an der Collage im Dienstzimmer des 53-Jährigen gestört. Zu der „Strafvereitelung im Amt“ bezichtigte der Anwalt die Zeugin, sich „alles zusammengereimt zu haben, um dem ungeliebten Kollegen zu schaden“.
Im Urteil von 2020 bestätigte das Schöffengericht beide Punkte der Anklage. Die Collage sei für mehrere Personen wahrnehmbar gewesen. Zu dem Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“ stellte der Vorsitzende fest, der Angeklagte habe „mit Vorsatz gehandelt“.
Die Dritte Strafkammer rollte den Fall jetzt komplett von vorne auf und hörte bislang zahlreiche Zeugen. Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer stellte zwei Beweisanträge – die die Glaubhaftigkeit der Hauptzeugin in Zweifel stellen sollen. Der Anwalt sprach von „einem tiefen Groll wegen angeblicher Ungerechtigkeiten“: „Weil sie sich zurückgesetzt fühlte, hat sie sich gegen den Angeklagten gerichtet.“ In einem zweiten Antrag bezichtigte Dr. Kastenbauer die Zeugin „bewusst falscher Angaben“ vor dem Amtsgericht, was er mit Zeugen belegen wollte.
Mit den Plädoyers wird beim nächsten Termin am kommenden Montag, 26. April, gerechnet. Monika Kretzmer-Diepold