Rosenheim – Das Jugendschöffengericht verurteilte jetzt einen 20-jährigen Rosenheimer wegen Widerstand und Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter und fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung in sieben Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird noch entschieden.
Taten unter Alkoholeinfluss
Mit knapp einem Promille Polizisten geschlagen und mit knapp zwei Promille sieben Autos demoliert: Unter Alkoholeinfluss scheint ein 20-jähriger Rosenheimer regelrecht auszuticken. Zumindest lässt sich das aus den beiden Anklagen schließen, die den jungen Mann vor das Jugendschöffengericht brachten.
„Aggressive Grundstimmung und circa 20 junge Leute, die dicht beieinanderstanden und lärmten“, so beschrieben Streifenpolizisten die Lage in der Nacht zum 23. August bei einer Kontrolle im Bereich Finsterwalderstraße/Am Grieß. Nach der Aufforderung, die geltenden Corona-Richtlinien einzuhalten und die Ausweise vorzuzeigen, sei die Kontrolle aus dem Ruder gelaufen, sagten zwei am Einsatz beteiligte Polizisten vor Gericht.
Hauptaggressor sei der Angeklagte gewesen. Er sei sehr aufgebracht und gewaltbereit gewesen und habe sich geweigert, Anordnungen zu befolgen und sich auszuweisen. Beim Versuch, den jungen Mann zum Polizeiauto zu bringen, um seine Personalien festzustellen, habe er sich plötzlich losgerissen, sei auf einen Polizisten losgegangen und habe zum Schlag ausgeholt. Der Beamte habe ausweichen können.
Dann sei die Situation eskaliert. Mit der Unterstützung eines weiteren Polizeibeamten habe man den Angeklagten trotz heftiger Gegenwehr zu Boden bringen und fixieren können, sagten die Polizisten übereinstimmend. Allerdings mussten die beiden 29- und 27-jährigen Beamten dabei eine Menge einstecken. Der 27-Jährige wurde zudem von unbekannten Tätern der Gruppe attackiert, gewürgt und ins Gesicht geschlagen. Beide Beamte wurden leicht verletzt.
In der zweiten Anklage wurde der Rosenheimer beschuldigt, in der Nacht zum 7. November in der Kranzhornstraße in Rosenheim durch Treten und Schlagen sieben Fahrzeuge beschädigt und dabei einen Schaden von rund 3900 Euro angerichtet zu haben.
Ein Zeuge, der den Vorfall von seiner Wohnung aus beobachtet hatte, hat die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht. Mit Unterstützung der Polizei sei die Person schließlich in einem Innenhof in der Nähe angetroffen worden. Dabei habe es sich zweifelsfrei um den Angeklagten gehandelt.
Die Polizei traf hierbei auf keinen Unbekannten. Nur eine Dreiviertelstunde vorher hatte seine Schlägerei mit seinem Bruder zu einem Polizeieinsatz geführt. Bei der ersten Vernehmung hatte der Angeklagte dann gegenüber einer Polizistin angegeben, die Jacke gewechselt zu haben. Später hat er diese Aussage widerrufen und mit seiner Alkoholisierung begründet. Ein Alkoholtest hatte knapp zwei Promille ergeben.
Vor dem Jugendschöffengericht machte er zu dem Tatvorwurf keine Angaben. Bezüglich der Widerstandshandlungen sah sich der 20-Jährige als Opfer. Er habe ein bisschen getrunken und nur ein paar Späße gegenüber den Polizeibeamten gemacht. Dabei sei er völlig missverstanden worden. Die Polizisten seien unverhältnismäßig hart mit ihm umgegangen und hätten ihn beleidigt. „Das war Polizeigewalt“, sagte der Angeklagte. Der 27-jährige Beamte habe ihn ins Gesicht und in den Bauch geschlagen. Ein anderer habe auf seinem Hals gekniet und ihm den Arm verdreht.
Eine Reihe von Zeugen, darunter auch der Bruder des Angeklagten, bestätigten diese Angaben. Alles in allem wirkten ihre Aussagen nicht sehr glaubhaft. „Ich glaube, dass Sie mich hier anlügen“, stellte Richter Dombrowski mehrfach während der Befragungen fest.
Verteidigerin
fordert Freispruch
Für den Anklagevertreter waren beide Tatvorwürfe bestätigt. Aufgrund der fünf Vorstrafen und dem fehlenden Respekt gegenüber staatlichen Organen und Regeln wurde eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert. Verteidigerin Stolle forderte in beiden Fällen Freispruch.
Das Jugendschöffengericht folgte den Ausführungen des Staatsanwalts, wollte aber, quasi als letzte Chance, nach einem Zeitraum von sechs Monaten darüber entscheiden, ob sich das Verhalten des Angeklagten so gebessert habe, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als spürbare Ahndung wurden ein dreiwöchiger Dauerarrest, ein Konsumverbot für Alkohol sowie eine gemeinnützige Arbeit angeordnet.