Der Biber ist eigentlich ein ganz ein Lieber

von Redaktion

Untere Naturschutzbehörde vergibt Ausgleichszahlungen an Geschädigte

Rosenheim Der Biber genießt im Naturschutz in Bayern, Deutschland und der EU einen sehr hohen Schutzstatus. Die Tiere gelten als eine „Schlüsselart“ in Feuchtgebieten, von der die Natur und der Mensch profitieren. Vom Biber angelegte Lebensräume sind artenreiche Biotope für viele Tiere, die auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten stehen, wie zum Beispiel Fledermäuse, Amphibien, Libellen und viele Vögel.

Bis vor wenigen Jahrzehnten galt der Biber als nahezu ausgerottet. Aktuell wird die Zahl der in Stadt und Landkreis Rosenheim lebenden Tiere auf rund 750 geschätzt. Obwohl sich die Konflikte in Grenzen halten, führen einige wenige Problemfälle dazu, dass der Biber in der öffentlichen Meinung vom „Sympathieträger“ zum „Schädling“ degradiert wurde. Ein Ruf, der den Tieren laut Untere Naturschutzbehörde nicht gerecht wird.

Damit Geschädigte nicht auf einem Schaden sitzen bleiben, gibt es nach Angaben der Behörde zwei Möglichkeiten für Ausgleichszahlungen. Für Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat das Bayerische Umweltministerium einen Biberschadensfonds eingerichtet, in dem jährlich Gelder in Höhe von 550000 Euro zur Verfügung stehen.

Gibt es beispielsweise einen Schaden durch Biberfraß, muss dieser an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt gemeldet werden. Anschließend schaut sich ein Biberberater des Landkreises den Schaden an. Wichtig sei, dass vor dem Besichtigungstermin geschädigte Gehölze nicht gefällt oder entfernt werden, außer der Baum stellt eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit dar.

Wie viel Geld Geschädigte bekommen, steht im „Leitfaden Biberschäden“ der Bayerischen Landesanstalt für Forstwirtschaft. Hier werden nach Baumarten gegliedert Fraßschäden an Kulturen und Bäumen erfasst. Berechnungen für Schäden in landwirtschaftlichen Nutzflächen orientieren sich an den „Schätzungsrichtlinien“, die jährlich vom Bayerischen Bauernverband und dem Bayerischen Landesamt für Landwirtschaft herausgegeben werden. Im vergangenen Jahr wurden dem Landratsamt 42 Schäden gemeldet und über 26000 Euro aus dem Biberschadensfonds ausbezahlt.

Da Privatpersonen nicht auf diesen Fonds zugreifen können, bietet der Landkreis zusätzliche Hilfe an. Der Landkreis zahlt auf freiwilliger Basis bis zu 50 Euro, um zum Beispiel einen im Garten umgebissenen Obstbaum zu ersetzen.

Metallgitter, Wildverbiss-Streichmittel oder auch Elektrozäune können Biber davon abhalten, an Bäume oder Feldfrüchten zu gehen. Welches Mittel im Einzelfall geeignet ist, können betroffene Grundstückseigentümer oder Pächter von den meist ehrenamtlichen Biberberatern sowie den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde erfahren.

Erst wenn alle Präventionsmaßnahmen erfolglos geblieben sind, es keine zumutbaren Alternativen gibt zur Vermeidung erheblicher land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Schäden und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, kann ein Biber aus seinem Revier entnommen werden.

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