In der Stadt nur noch „Click & Collect“

von Redaktion

Auswirkungen der „Bundes-Notbremse“

Rosenheim – Die sogenannte „Bundes-Notbremse“, die bundeseinheitliche Corona-Beschränkungen regelt, hat auch Auswirkungen auf die Stadt Rosenheim. So hat die Stadt ihre Allgemeinverfügung in einigen Punkten angepasst.

Da in der Stadt Rosenheim an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 150 überschritten wurde, ist im städtischen Einzelhandel aktuell nur noch „Click & Collect“ und „Call & Collect“ möglich. Das heißt, dass nur die Abholung von vorbestellter Ware unter Einhaltung von Hygieneauflagen in Ladengeschäften zulässig ist. Ausnahmen sind nur bei inzidenzunabhängigen Betrieben wie beispielsweise dem Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien möglich.

Diese Regelung kann durch die Stadt Rosenheim erst wieder aufgehoben werden, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 150 an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wird. Während die Beschränkungen zu den Geltungsbereichen der Maskenpflicht erhalten bleiben, entfallen nach Angaben der Verwaltung die Teilnehmer-Beschränkungen bei Versammlungen.

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