Traunstein/Traunreut – Beim Wodka-Trinken in einer Wohnung in Traunreut gerieten der Gast, ein 49-Jähriger aus Ruhpolding, und der 56-jährige Mieter aneinander. Für den Älteren endete die Schlägerei im Krankenhaus. Den Besucher verurteilte das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 47 Euro, also von insgesamt 4700 Euro. Staatsanwältin Teresa Barthel hatte dem Angeklagten „versuchte räuberische Erpressung“ und „vorsätzliche Körperverletzung“ zur Last gelegt. Der 49-Jährige hatte den Traunreuter in der Nacht zum 11. Oktober angerufen, ob er zu ihm kommen dürfe.
Alkoholwert bei
2,5 Promille und mehr
Der 56-Jährige war einverstanden. Mitten in der Nacht kreuzte der Besucher auf. Beide betranken sich. Beim Angeklagten waren es zur Tatzeit nach Rückrechnung durch den Vorsitzenden zwischen 2,5 und 2,8 Promille, bei dem Geschädigten ähnlich viel. Aus angeblich unerfindlichen Gründen wurde der Ruhpoldinger, ein Mann von 150 Kilogramm Gewicht, in der Küche aggressiv und schlug zu. Dazu der Zeuge: „Ich wiege 50 Kilogramm. Nachdem wir verschiedene Gewichtsklassen sind, bin ich ins Wohnzimmer geflohen.“ Dort setzte der 49-Jährige einen weiteren Schlag, das Opfer wurde kurz bewusstlos.
Der 56-Jährige zog sich nach seiner Ohnmacht ins Badezimmer zum Rauchen zurück, der andere folgte ihm. Der Mieter fiel in die Badewanne, wo ihn der Angeklagte würgte. Dabei sollte er Geld gefordert haben. Wiederum im Wohnzimmer kam es zu weiteren Schlägen, die dem älteren Mann erneut das Bewusstsein raubten. Er erlitt eine Nasenbeinfraktur, eine blutende Wunde am Ohr sowie eine Schädel- und Beckenprellung.
Der Arbeiter, der vorher niemals straffällig geworden war, behauptete, der Wohnungseigner sei im Bad zuerst aggressiv geworden. Ein Schlag habe seine Schulter getroffen. Da habe er zweimal zurückgeschlagen. Dabei seien sie gemeinsam in die Badewanne gestürzt. Man habe sich wieder beruhigt. Der 56-Jährige habe sich schlafen gelegt. Als er, so der Angeklagte, erneut nach dem anderen sehen wollte, habe dieser geschimpft und sei aus der Wohnung gegangen. Während er auf ihn gewartet habe, sei bereits die Polizei gekommen.
Der 56-Jährige meinte gestern zu dem Vorfall: „Ich weiß nicht, was mit ihm los war. Er hat mit mir nur etwas gekämpft.“ Er kenne den Angeklagten viele Jahre. Eine solche Situation habe es nie zuvor gegeben. Etwa drei Tage lang hätten die Verletzungen geschmerzt. Die Verteidigerin, Petra Behnisch aus Traunreut, übermittelte dem Opfer namens ihres Mandanten: „Er hat ihre Verletzungen nicht gewollt, sie auch in jener Nacht nicht bemerkt. Es tut ihm leid.“
Widersprüchlich äußerten sich die Beteiligten sowohl dazu, wer zuerst zugeschlagen habe als auch zu der Frage, ob Geld bei dem Vorfall in jener Nacht eine Rolle gespielt habe. Staatsanwältin Teresa Barthel betonte im Plädoyer, die Beweisaufnahme habe den Sachverhalt der Anklage bestätigt, auch hinsichtlich einer versuchten räuberischen Erpressung. Der Geschädigte habe seinem Sohn von einer Geldforderung des Angeklagten erzählt. Eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung und einer Geldauflage von 4000 Euro sei angemessen.
Räuberische
Erpressung
Verteidigerin Petra Behnisch erachtete lediglich gegenseitige Schläge für nachgewiesen. Geld sei für den 49-Jährigen an jenem Abend nicht im Fokus gestanden. Die Aussage des 56-Jährigen sei „nicht über jeden Zweifel erhaben“, argumentierte die Verteidigerin. Zu bestrafen sei lediglich eine vorsätzliche Körperverletzung, mit einer Geldstrafe, deren Höhe die Anwältin in das Ermessen des Gerichts stellte.
Bezüglich der vorsätzlichen Körperverletzung ging das Schöffengericht von der Darstellung des 56-Jährigen aus. Der 49-Jährige habe dem Opfer „ohne Anlass einen Schlag ins Gesicht versetzt“.
Auch eine „versuchte räuberische Erpressung“ sei erfüllt. Jedoch sei der Angeklagte freiwillig von seinem Verlangen zurückgetreten und habe seine Forderung nicht weiterverfolgt. Das Gericht wertete die nicht unerheblichen Verletzungen strafschärfend.kd