Wirksamer als gedacht

von Redaktion

Ölmühlenbesitzer wollte in gutem Glauben Hanf pressen

Traunstein – In gutem Glauben an sein rechtmäßiges Handeln wollte ein 40-jähriger Besitzer einer Ölmühle im nördlichen Landkreis Traunstein aus Hanfblättern Produkte herstellen und bewerben. Von einem offiziell zugelassenen Produzenten für Cannabis bekam er 30 Kilogramm Hanfblätter zur Probe. Er ließ das daraus gepresste Öl analysieren und fragte beim Landratsamt an, ob er es bei einem unter einem bestimmten Wert gelegenen Wirkstoffgehalt verkaufen dürfe.

Obwohl er keine Freigabe erhielt, ließ er sich im Mai 2020 1135 Kilogramm Hanfblüten für die geplante Produktion liefern. Knapp zwei Wochen später wurde die gesamte Menge bei einer Durchsuchung beschlagnahmt. Dabei kam heraus, dass der Wirkstoffgehalt höher als angenommen war, mit der Folge eines Strafverfahrens wegen „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“.

Der 40-Jährige, mit Verteidiger Jörg Zürner aus Mühldorf zur Seite, gab gestern sinngemäß an, er habe entsprechend der rechtlichen Vorgaben handeln wollen.

Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune stellte das Verfahren letztlich auf Antrag von Staatsanwalt Nils Wewer wegen „geringer Schuld“ straffrei gegen eine Geldauflage von 500 Euro an die Staatskasse ein. Der 40-jährige Ölmühleneigner muss aber nachweisen, dass er die Hanfblüten bis Juli 2021 entweder an den Verkäufer retourniert oder vernichtet hat. kd

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