Frauen kämpfen gegen Paragraf 218

Europaabgeordnete Noichl setzt sich ein

Rosenheim – Die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch wurden am 15. Mai 1871 im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches eine Straftat.

Mit einem bundesweiten Aktionstag am Samstag, 15. Mai, wird daher auf dieses

Samstag, 4. April 2026

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