Rosenheim – Die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch wurden am 15. Mai 1871 im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches eine Straftat.
Mit einem bundesweiten Aktionstag am Samstag, 15. Mai, wird daher auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam gemacht.
Der Aktionstag ist Teil der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 – Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivisten und 120 Partnerorganisationen durchführt. 120 Organisationen fordern gemeinsam, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. Ein positives Signal dazu kam seitens der SPD auf ihrem digitalen Bundesparteitag: „Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. In der kommenden Legislaturperiode wollen wir das mit den richtigen Koalitionspartnern erreichen“, so die Europaabgeordnete und ASF-Bundesvorsitzende Maria Noichl.
Alle Veranstaltungen rund um die Aktion sind unter www.wegmit218.de/termine/ zu finden. Den vollständigen Aufruf mit den Erstunterzeichnern gibt es unter www.wegmit218.de/aufruf.