Traunstein – Drei Männer im Alter von 39, 42 und 50 Jahren haben in vielen Kommunen in Bayern und Thüringen Hunderttausende von Euro mittels manipulierter Bankautomaten erbeutet. Das Verfahren der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit der Vorsitzenden Richterin Christina Braune startete mit Rechtsgesprächen zur Höhe der Strafen im Fall von Geständnissen. Am 25., 26. und 28. Mai wird der Prozess, jeweils um 9.15 Uhr, fortgesetzt. Die Staatsanwälte Dr. Gregor Stallinger und Thomas Peter werfen den Verdächtigen aus 2019 und 2020 zahlreiche „Jackpotting/ Blackboxing“-Straftaten vor. Dabei werden laut Anklage Geldautomaten im Vorraum von Geldinstituten aufgehebelt. Zwei Männer schieben eine Blackbox in Form eines Laptops vor, ein dritter steht draußen Schmiere. Durch das aufgesetzte Gerät wird das Software-Programm des Automaten verändert und das Auszahlen von Bargeld veranlasst. Die Manipulationen der mutmaßlichen Täter begannen Anfang Oktober 2019 in München und gingen weiter im November in Kulmbach.
Diebestour durch Süddeutschland
Im thüringischen Zeulenroda-Triebes erlangten sie gemäß Anklage im Dezember den Betrag von 43505 Euro. Etwa Mitte Dezember soll die Bande ihre Aktivitäten nach Süden verlagert haben. In Fridolfing scheiterte ein Versuch, an Geld zu kommen, an Sicherheitsvorkehrungen. Mehr als 25000 Euro Beute machten die Täter kurz vor Weihnachten 2019 in Chieming. Vergeblich blieben zwei Versuche im April 2020 in Penzberg. Die größte Einzelbeute mit knapp 278000 Euro erbrachte die kriminelle Methode in Beuerberg-Eurasburg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Anfang Mai 2020. Knapp zwei Wochen später holte die Bande in der gleichen Filiale 5390 Euro aus dem Geldfach. Zwei Versuche im Juni in Waakirchen und in Holzkirchen blieben erfolglos.
Das Ende der Serie mit einem Gesamtschaden von knapp 352000 Euro bedeutete ein vergeblicher Versuch in Berchtesgaden. Die Polizei konnte die mutmaßlichen Täter fassen. Seither saßen die Angeklagten getrennt in Untersuchungshaft. Nach Überzeugung der Staatsanwälte sind die verwirklichten Delikte Teil der organisierten Kriminalität. Im Vorfeld des Prozesses sahen sie nach Worten von Vorsitzender Richterin Braune die angemessenen Strafen ohne Geständnisse im Bereich von zwölf bis 13 Jahren, mit Geständnissen bei jeweils acht bis neun Jahren Gefängnis. Die Verteidiger äußerten niedrigere Strafvorstellungen.
Nach Gesprächen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatbeteiligungen und mit Geständnissen präsentierte das Gericht einen Verständigungsvorschlag. Die Spanne für den 42-jährigen Russen und zuletzt in Bad Reichenhall lebend, läge demnach zwischen sechs Jahren vier Monaten und sieben Jahren vier Monaten Freiheitsstrafe. Der 39-Jährige mit kasachischen Wurzeln aus Lüneburg müsste mit Haft zwischen vier Jahren acht Monaten und fünf Jahren zwei Monaten rechnen. Zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren sieben Monaten Gefängnis kämen auf den 50-jährigen Russen zu. kd