Rosenheim – Heute darf die Außengastronomie im Landkreis wieder öffnen. Das bestätigte das Landratsamt. Mittwoch lag die Inzidenz den siebten Tag unter 100. Am Montag beantragte das Landratsamt die nun genehmigte Öffnung beim Gesundheitsministerium. „Wir sind voller Freude, dass es wieder losgeht“, sagt Theresa Albrecht, Kreisvorsitzende der Dehoga Rosenheim.
Folgende Regeln gelten: Gastronomen dürfen nur Gäste mit Reservierung oder Anmeldung vor Ort bewirten, und sie müssen deren Kontaktdaten zur Nachverfolgung festhalten. Kontaktbeschränkungen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern und Hygienekonzepte müssen eingehalten werden.
Gemeinsam tafeln dürfen zwei Hausstände, maximal fünf Personen und mit Test, nicht älter als 48 Stunden. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte sind ausgenommen, auch von der Testpflicht. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen jedoch getestet werden. Ein Hausstand allein, beispielsweise gemeinsam lebende Ehegatten, kann den Biergarten wie Genesene oder vollständig Geimpfte auch ohne Test besuchen.
Ist die Inzidenz drei Tage in Folge über 100, muss wieder geschlossen werden. Die Biergärten der Stadt Rosenheim werden wohl frühestens in der kommenden Woche Gäste begrüßen dürfen. Zwar plane die Verwaltung, am Freitag eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen, die weitere Lockerungen für Handel, Schule, Tagesbetreuung und Kulturstandorte vorsehe, sagt Sprecher Christian Schwalm. Für die Gastronomie sei hingegen nicht nur das Ordnungsamt verantwortlich, auch die Regierung von Oberbayern und das Gesundheitsministerium seien in die Entscheidung eingebunden, ob die Außengastronomie wieder öffnen darf. plt/jek