Inntal/Kufstein –Für Verwirrung sorgt nach wie vor die Regelung für den sogenannten kleinen Grenzverkehr: Kürzlich berichteten die OVB-Heimatzeitungen, dass für die Einreise ins Nachbarland laut österreichischer Polizei neben Impfungs-, Genesungs- oder Testnachweis (3G-Regeln) auch ein Pre-Travel-Clearance-Formular (PTC) erforderlich ist.
In dieser Online-Registrierung sei der Eintrag „Ein negativer Testnachweis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Zeugnis darüber liegt bei der Einreise vor“ anzuklicken.
OVB-Leser Wilfried Osanna aus Oberaudorf wandte sich daraufhin an unsere Zeitung und berichtete, dass er bei seinen zwei Ausflügen am vergangenen Freitag jeweils nur einen negativen Antigen-Test vorzeigen musste. „Dann hieß es von dem kontrollierenden Beamten nur ,Gute Fahrt‘.“ Auch einen Tag darauf, als er im Nachbarland seine Mutter besuchen wollte, sei bei der Einreise lediglich ein Test verlangt worden. Auf erneute OVB-Nachfrage (Stand 19. Mai) hieß es vonseiten der Landespolizeidirektion Tirol aber nach wie vor: Eine Online-Voranmeldung – sprich eine PTC-Registrierung – ist nötig. „Dann hatte der Herr einfach Glück“, meinte Stefan Eder, Sprecher der Landespolizeidirektion Tirol.
Nur Transitreisende bräuchten keine Registrierung und Berufspendler nur alle 28 Tage eine. Eder wies mit Blick auf die bevorstehenden Pfingstferien darauf hin, dass Einreisende möglichst darauf achten sollten, alle wichtigen Unterlagen beisammen zu haben. „Wir erwarten sehr viel Verkehr.“ Umso wichtiger sei eine Online-Registrierung. bfo