Notfalls auch in anderem Hort
Rückendeckung vom Ministerium: Petra Fiedel kämpft noch immer um eine Notbetreuung für ihren Sohn. Foto Ruprecht
Schon vor den Osterferien stand die Brannenburgerin Petra Fiedel vor einem Problem: Die Betreuung ihres Sohnes in einem fremden Hort untersagte das Landratsamt – aus rechtlichen Gründen. Dieser Auffassung widerspricht nun das bayerische Sozialministerium.
Brannenburg – Gehört hat Petra Fiedel lange nichts. Die alleinerziehende Mutter wandte sich vor den Osterferien mehrfach an das Rosenheimer Landratsamt. Die Alleinerziehende bemühte sich um eine Betreuung für ihren Sohn (wir berichteten).
Doch der Hort, in dem dieser normalerweise unterkam, hatte g