Samerberg-Prozess wird neu aufgerollt

von Redaktion

Nach Formfehler Sebastian M. vor Gericht

Traunstein/Samerberg – In dem Berufungsverfahren gegen Sebastian M. wegen fahrlässiger Tötung („Samerberg-Prozess“) beginnt am 27. Mai von Neuem die Hauptverhandlung gegen einen der ursprünglich drei Angeklagten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, bei einem Überholmanöver am 20. November 2016 auf der Miesbacher Straße in Rosenheim einen überholenden Pkw vorsätzlich am Einscheren gehindert zu haben und so eine Kollision zwischen dem überholenden Fahrzeug und einem entgegenkommenden Auto mitverursacht zu haben. Infolge der Kollision starben die Fahrerin und eine Mitfahrerin des entgegenkommenden Pkw, die Beifahrerin überlebte schwer verletzt.

Das Strafverfahren richtete sich ursprünglich nicht nur gegen den jetzigen Angeklagten, sondern auch gegen den Fahrer des überholenden Autos sowie den Fahrer des vorausfahrenden Pkw. Die beiden Letzteren sind inzwischen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten mit Bewährung beziehungsweise zwei Jahren fünf Monaten verurteilt worden.

Das Urteil gegen Sebastian M. wurde in der Revision aufgrund eines Formfehlers aufgehoben und zu neuer Verhandlung an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Das Verfahren wird ab dem 27. Mai vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein neu aufgerollt. An sieben Verhandlungstagen sind 40 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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