Rosenheim – Zu kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen ist ab heute, Freitag, laut dem Landratsamt Rosenheim Publikum zugelassen. Aufgrund des stabilen Unterschreitens der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 konnte das Landratsamt Rosenheim in einer weiteren Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte erlauben. Bis zu 250 Besucher sind zu kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig. Sport unter freiem Himmel ist möglich für Gruppen bis zu 25 Personen.
Unter der Voraussetzung einer vorherigen Terminbuchung dürfen Fitnessstudios und Freibäder öffnen. Analog zur Kultur sind ab morgen auch wieder bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig. Bedingungen für alle genannten Öffnungsschritte sind eine Erhebung der Kontaktdaten sowie ein negatives Corona-Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem müssen die Rahmenhygienepläne der jeweils zuständigen Staatsministerien eingehalten werden.
Sollte der Sieben-Tage-Inzidenzwert den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigen, müssen die erlaubten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.