Romed-Kliniken passen ihre Regeln für Besucher an

von Redaktion

Tests, Impfung oder Genesung nach Corona erforderlich

Rosenheim – Die Romed-Kliniken passen ihre Besuchsregelung entsprechend der behördlichen Vorgabe an. Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter weisen sie auf folgende Punkte hin. Besucher, bei denen Krankheitssymptome wie zum Beispiel Fieber und Atemwegserkrankungen bestehen, dürfen die Klinik nicht betreten. Ebenso ist Besuchern, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder die unter Quarantäne stehen, der Zutritt nicht gestattet. Für die Dauer des stationären Aufenthaltes wird eine Besuchsperson pro Patient festgelegt. Diese wird namentlich mit Kontaktdaten am Haupteingang erfasst. Die Besuchsdauer pro Tag beträgt eine Stunde. Besucher müssen zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Ein negativer Corona-Test: PCR-Test, darf nicht älter als 48 Stunden sein. Negative Antigentestung, darf nicht älter als 24 Stunden sein, muss von medizinischem Personal oder Apothekenpersonal durchgeführt und bestätigt werden. Vollständig geimpft: 15 Tage nach der zweiten Impfung oder durchgemachte Infektion plus eine Impfung (Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung). Genesen: Erkrankung liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück (Nachweis über positiven PCR-Test).

In klinischen Risikobereichen wie zum Beispiel Onkologie können die Regelungen abweichen, ebenso in den Fachbereichen Geburtshilfe, Kindermedizin und bei Palliativpatienten. Es wird gebeten den entsprechenden Anweisungen des Klinikpersonals zu folgen.

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