Brand im Badezimmer geht glimpflich aus

von Redaktion

25-jährige Patientin wollte mit Aktion Verlegung erzwingen – Haft und Unterbringung in der Psychiatrie

Traunstein/Wasserburg – Eine psychisch erkrankte Patientin, die im August im Bezirksklinikum Gabersee in einer geschlossenen Normalstation untergebracht war, wollte unbedingt in die Forensik eines anderen Krankenhauses verlegt werden. Deshalb verursachte sie ein Feuer in einem Badezimmer, drohte weitere Brandanschläge an und verletzte in einer anderen Klinik in Wasserburg eine Pflegerin. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein verurteilte die 25-jährige Frau jetzt wegen versuchter Nötigung in sechs Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Freiheitsstrafe und ordnete die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Das Gericht mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler vernahm zu den einzelnen Vorfällen zahlreiche Zeugen. Unter ihnen war eine Krankenschwester, die am 19. September Nachtdienst hatte und gerade im Aufenthaltsraum weilte. Gegen 23 Uhr hörte sie eine Patientin ihren Namen schreien. Sie folgte den Rufen. Die Frau erklärte ihr bei der Ankunft, die 25-Jährige habe im Bad Feuer gelegt. Man habe schon versucht, es zu löschen, dies aber nicht geschafft. Die Schwester sah eine starke Rauchentwicklung im Bad und bekam kaum mehr Luft wegen der Rauchgase. „Ich konnte kaum noch atmen. Es bestand für uns jedenfalls Gefahr durch den Rauch.“

Kurzentschlossen versperrte die Zeugin die Badtüre und löschte anschließend den Brand eines Lakens auf den Fliesen. Letztlich gab es keinen relevanten Schaden. Auch die Gefahr eines Übergriffs der Flammen auf Mobiliar und Gebäude war sehr gering. In den Folgetagen wollte die 25-Jährige durch verschiedene Drohworte die Verlegung erzwingen. Sonst werde sie „die ganze Station abfackeln“, kündigte sie zum Beispiel an. Zwei psychiatrische Sachverständige, Dr. Verena Klein aus Taufkirchen und Oberarzt Rainer Gerth aus Gabersee, sahen bei der 25-Jährigen eine erhebliche Wiederholungsgefahr und damit auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. In der Frage der Unterbringung deckten sich die Anträge von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim mit dem Urteil. Nur bei der Höhe der Freiheitsstrafe gab es kleine Unterschiede. kd

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