Traunstein – Und wieder geht es um jene paar Momente, in denen alles noch hätte gut werden können. Um die vier Sekunden zwischen Erkennen der Bedrohung und Kollision, in denen zwei BMW-Fahrer am Abend des 20. November 2016 die falsche Entscheidung gefällt haben sollen.
So sah es zumindest zuletzt das Landgericht Traunstein: Die beiden sollen einem dritten Fahrer, der seinen Überholvorgang abbrechen wollte, das Einscheren verwehrt haben. Weil sie sich damit mitschuldig gemacht haben an einem verheerenden Unfall mit zwei Toten und drei Schwerverletzten, verurteilte sie das Landgericht im Herbst 2019.
Formfehler führt zu
neuer Verhandlung
Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verhängte das Landgericht gegen die beiden jungen Männer aus dem Landkreis Rosenheim Haftstrafen: zwei Jahre und fünf Monate für den einen, zwei Jahre und drei Monate für den zweiten. Das Urteil gegen diesen zweiten Fahrer, einen mittlerweile 28 Jahre alten Riederinger, hob das Bayerische Oberste Landesgericht wegen eines Formfehlers auf.
Herbstnacht
endet in Albtraum
Am gestrigen Donnerstag begann die Revision. Eingangs verlas die Vorsitzende Richterin Heike Will die Ersturteilsschrift. Es folgten Aussagen der Nebenkläger: Ralf Rüth, Vater der bei dem Unfall getöteten Melanie, und Magdalena Daxlberger, die bei dem Unfall schwer verletzt wurde und ihre jüngere Schwester Ramona verlor. Sie schilderte die Sekunden jener Herbstnacht als Albtraum, der nicht enden will, und berichtete von seelischen Belastungen und körperlichen Beschwerden, die sie noch nach über viereinhalb Jahren plagen. An den Unfall selbst könne sie sich nicht erinnern, doch hat die Kollision Spuren an ihr und ihrem Leben hinterlassen: „Ich schaue heute nicht mehr so aus wie vor dem Unfall.“
Ralf Rüth, von Heike Will nach dem Sachschaden am Kleinwagen seiner Tochter befragt, hob zu einem Plädoyer gegen Raserei und illegale Autorennen an, das die Richterin verständnisvoll, aber bestimmt unterband.
Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann kommt aller Voraussicht nach der Kumpel des beschuldigten Riederingers zu Wort, der Fahrer des zweiten BMW. Das gegen ihn ergangene Urteil ist rechtskräftig, er steht daher nicht mehr als Beschuldigter vor Gericht, sondern als Zeuge. Insgesamt sind noch sechs weitere Termine bis Mitte Juni anberaumt.
Für die Familien der beiden jungen Frauen, die bei dem Unfall starben, bedeute das nochmals schwere Tage der Prüfung. Magdalena
Daxlbergers Tränen vorm Landgericht ließen erkennen, wie sehr die erneute Schilderung des schicksalhaften Abends die Angehörigen belastet.
Hinterbliebene
finden keine Ruhe
Mutter Manuela Daxlberger sagte, es sei „extrem, was damit alles wieder hochkommt“. Für sie und ihre Familie sei es unheimlich schwer, keinen Abschluss und keine Ruhe zu finden, sagte sie den OVB-Heimatzeitungen.
Ralf Rüth äußerte Unverständnis über die Revisionsverhandlung und die damit verbundene enorme emotionale Belastung für die Familie. Der Formfehler, der Grund für die Aufhebung des Urteils gewesen sei, habe keinerlei Auswirkung auf das Urteil gehabt. Der einzige Makel des Berufungsverfahrens 2019 sei, dass eine nicht weiter erhebliche Erlaubnis für den einen Beschuldigten, den Saal zu verlassen, nicht in die Akten eingetragen worden sei. „Man hätte abwägen müssen, ob es das wert ist“, sagte Rüth.
Den OVB-Heimatzeitungen gegenüber äußerte Rüth, wozu er vor Gericht nicht gekommen war: Illegale Autorennen müssten mit schwereren Strafen geahndet werden, die Menschen würden vor Rasern nicht ausreichend geschützt. Immerhin sei es den Familien der jungen Frauen gelungen, neben dem gänzlich einsichtigen eigentlichen Unfallfahrer aus Ulm die Verantwortung der beiden BMW-Fahrer für die tödliche Kollision vor Gericht prüfen zu lassen.
Ob und für wie lange Sebastian M. ins Gefängnis muss, werden die nächsten Tage der Revisionsverhandlung ans Licht bringen. Fest steht bereits, dass die Strafe nicht schwerer als beim Berufungsverfahren im November 2019 ausfallen wird. Grund für das sogenannte „Verschlechterungsverbot“ ist die Tatsache, dass lediglich der Anwalt des BMW-Fahrers, nicht aber die Staatsanwalt Revision beantragt hatte.