Traunstein – Der 1. September 2022 hätte für Traore I. ein besonderer Tag sein können. Denn an diesem Tag wäre eigentlich seine Haftstrafe beendet gewesen. Wegen versuchten Mordes und Körperverletzung war der heute 28-Jährige 2015 zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ab morgigen Dienstag geht es vor dem Landgericht Traunstein erneut um die Zukunft des Westafrikaners. Und zwar wieder wegen einer Gewalttat: Traore I. wird zur Last gelegt, am 8. Oktober 2020 in der JVA Bernau seinen Mithäftling so heftig angegriffen zu haben, dass der tags darauf im Klinikum Rosenheim starb.
Einweisung in
Psychiatrie beantragt
Anders als vor sechs Jahren droht Traore I. keine Haft – laut Staatsanwaltschaft leidet er an einer paranoiden Schizophrenie, seine Tat habe er in einem akuten Stadium unter Wahnvorstellungen begangen. Beantragt ist die Einweisung in die forensische Psychiatrie. Zeugen des vorherigen Verfahrens berichteten von schweren Traumata des Mannes.
Fest steht, dass Traore I., der seine Strafe zunächst in Straubing abgesessen hatte, bevor er in die JVA Bernau verlegt wurde, am Nachmittag des 8. Oktober 2020 Alarmierendes meldete: Sein Mithäftling, ein 30-jähriger Mann aus Eritrea, liege bewusstlos in der Zelle.
Der Mann kam daraufhin unverzüglich ins Klinikum Rosenheim, wo er am folgenden Tag gegen Mittag verstarb. Als dringend tatverdächtig ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei sogleich den damals 27-jährigen Traore I.
Er soll, so hat sich die Tat laut Ermittlungsbehörden abgespielt, den Mitinsassen angegriffen und, das ergab die Obduktion, starken Druck auf den Hals des älteren Mannes ausgeübt haben. Wohl durch einen Unterarmgriff, landläufig als „Schwitzkasten“ bezeichnet.
Weil sich Traore I. zwar hätte ausrechnen können, dass sein Angriff tödliche Folgen haben könnte, er zu diesem Zeitpunkt aber von schweren Wahnvorstellungen heimgesucht worden sei, soll er schuldunfähig sein. Beantragt wird daher die Unterbringung im Maßregelvollzug. Vorgeworfen wird ihm Körperverletzung mit Todesfolge.
Vor sechs Jahren war das Schwurgericht in Traunstein zu einem anderen Schluss gekommen. Wegen versuchten Mordes wurde er damals zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt, die er zuletzt in der JVA Bernau verbracht hatte. Wird das Gericht diesmal eine psychische Krankheit feststellen?
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wird er weitaus länger als bis September 2022 nicht mehr in Freiheit kommen. Zwar nicht in einer Justizvollzugsanstalt, aber in einer geschlossenen Abteilung.
Warum der bekanntermaßen gewalttätige Mann mit einem anderen Häftling zusammengelegt wurde – dazu gab die JVA mit Hinweis auf das laufende Verfahren keinen Kommentar. Allgemein aber gebe es – unabhängig vom Grundsatz der Einzelunterbringung – eine Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Unterbringung von inhaftierten Personen in Einzel- oder Gemeinschaftshafträumen zu berücksichtigen seien.
Weitere Runde
am Landgericht
Sein Angriff dort war bereits der zweite mit tödlicher Folge binnen 14 Monaten. Im August 2019 hatte ein Mann aus Bulgarien einen Mithäftling während eines Volleyballturniers niedergeschlagen und ihm dann noch gegen den Kopf getreten, bevor das Sicherheitspersonal einschreiten konnte. Der zu Boden Gegangene starb. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge war der mutmaßliche Angreifer zu fünf Jahren Haft verurteilt worden (wir berichteten).
Der Bundesgerichtshof jedoch kassierte das Urteil. Und das mit einer aufsehenerregenden Begründung. Beide Kontrahenten hätten sich zu der Schlägerei sozusagen verabredet gehabt. Da der Gutachter nicht ausschließen konnte, dass dieser dank der Verabredung nicht rechtswidrige Schlag schon tödlich gewesen sein könnte, wird die fatale Auseinandersetzung bei der Neuauflage der Verhandlung wohl nicht mehr als Tötungsdelikt betrachtet werden. Der Fall soll im Sommer neu verhandelt werden, ein genauer Termin steht noch nicht fest.