Rosenheim – In der Stadt und im Landkreis Rosenheim sind keine Verdachtsfälle wegen falscher Abrechnungen von Corona-Schnelltests bekannt. Das teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf Anfrage mit. Die Behörde hat in ihrem Zuständigkeitsbereich nur im Landkreis Miesbach von einem solchen Verdachtsfall Kenntnis. Dort ermittelt die Kriminalpolizei seit 21. Mai 2021 wegen des Verdachts eines möglichen Betrugsdelikts gegen den Betreiber einer Corona-Schnelltest-Station im Stadtgebiet Miesbach.
Das Gesundheitsamt im Landkreis Traunstein berichtet, dass es mit den Betreibern der Test-Stationen regelmäßig in Kontakt stehe. Diese teilten der Behörde freiwillig die Anzahl der vorgenommenen Tests wöchentlich mit. „Anhand dieser Zahlen lässt sich keine Unschlüssigkeit erkennen.“ Auch beim Landratsamt Rosenheim und seinem Gesundheitsamt sind keine derartigen Fälle bekannt, bei denen es bei den gemeldeten Zahlen zu Unstimmigkeiten gekommen sei.
Private Betreiber
stehen im Fokus
Der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes kann zumindest nicht feststellen, dass die Berichterstattung über die möglichen Betrugsfälle auch das BRK in ein negatives Licht rückt, wie der stellvertretende Kreisgeschäftsführer Stefan Müller schildert. Auch sehe man die privat betriebenen Test-Stationen nicht als Konkurrenz, schließlich dürfe jeder bei den Gesundheitsbehörden einen entsprechenden Antrag stellen, um eine Schnelltest-Station zu eröffnen.
Neben Pflegediensten, Ärzten und Apotheken sind dies aber auch nichtärztliche Auftragnehmer des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Werden diese nicht durch einen Mediziner geführt, muss deren Personal zumindest in der Anwendung und Auswertung der Schnelltests von einem Arzt geschult werden.
Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes haben die Testzentren einen Anspruch auf bis zu zwölf Euro pro Test, wenn kein ärztliches Personal im Einsatz ist. Nehmen Ärzte die Abstriche vor, beträgt die Vergütung 15 Euro pro Test. Hinzu kommen bis zu sechs Euro für den Materialaufwand der Leistungserbringer. Die Kosten erstatten die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Abrechnungsstellen der Ärzte, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Die Unterlagen zur Abrechnung sind bis zum 31. Dezember 2024 aufzubewahren. Die Kosten für die Corona-Schnelltests trägt das Bundesamt für soziale Sicherung.
Zweifel an
Qualität der Tests
Zweifel bestehen indes bei der Qualität der genommenen Proben. So berichtet ein Klinikgast aus Prien über eine dortige Schnelltest-Station. Er hatte sich testen lassen, um eine Bergbahnfahrt machen zu können. Doch der Mitarbeiter dort habe weder Maske noch Schutzkleidung getragen, lediglich ein einfaches Visier. Den Abstrich wiederum habe der Mitarbeiter nur im unteren Bereich der Nase vollzogen. Am Schluss habe er beobachten können, wie der Helfer darum bemüht war, die Testergebnisse den richtigen Probanden zuzuordnen: „Es gibt scheinbar keine festen Abläufe, sodass er durcheinanderkam und nicht mehr wusste, welches Ergebnis zu welcher Person gehört.“ „Falls wir aufgrund von Meldungen der Bürger oder sonstiger Mitteilung erfahren, dass die Testungen in der jeweiligen Teststelle vertragswidrig oder qualitativ unzureichend durchgeführt werden, kann ein sofortiger Widerruf der Beauftragung durch das Gesundheitsamt erfolgen“, antwortet das Landratsamt Traunstein auf Anfrage.
Auch das Landratsamt Rosenheim verweist darauf, dass es für die „hygienische Beaufsichtigung“ der Angebote für Bürgertestungen zuständig sei. „Sofern uns der Standort bekannt ist, sind stichpunktartig unangekündigte, hygienische Begehungen durch Mitarbeiter des Rosenheimer Gesundheitsamts geplant“.