Psychisch kranker Mann gesteht Unterarmwürgegriff

von Redaktion

Prozess um Attacke mit Todesfolge in der JVA vor dem Schwurgericht Traunstein – Entscheidung über Unterbringung in der Psychiatrie

Traunstein/Bernau – Ein psychisch kranker Mann (28) aus Mali muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seinem damaligen Zellengenossen, einem Eritreer (30), in der JVA Bernau seit gestern vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten. Der Flüchtling gestand gestern, einen Unterarmwürgegriff angewendet zu haben.

Der 30-Jährige, dem als Verteidiger Walter Holderle aus Rosenheim zur Seite steht, verbüßte erst in Straubing, dann in Bernau eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren – wegen versuchten Mords und anderer Delikte. Er hatte am 15. August 2014 eine ehrenamtliche Asylbetreuerin (22) im Treppenhaus seines Wohnheims in Wasserburg lebensbedrohlich verletzt. Ein Stich mit einem fast 20 Zentimeter langen Messer mit 8,5 Zentimeter langer Klinge drang fünf Zentimeter tief ein und eröffnete den Bauchraum des Opfers. Als sich die Frau entwinden wollte, erhielt sie Stiche in Oberarm und Hals, wobei die Messerspitze abbrach.

Anschließend traf ein Faustschlag ihr Gesicht. Die 22-Jährige konnte damals flüchten. Nach der Tat floh der inzwischen 30-Jährige nach Düsseldorf, wo er sich im Dezember 2014 der Polizei stellte. In dem Schwurgerichtsverfahren Mitte 2015 berief sich der – damals für voll schuldfähig erachtete – Täter beim Motiv auf Alkohol und irgendwelche „Schatten“. Nach knapp fünf Jahren Haft in der JVA Straubing ließ sich der Beschuldigte auf eigenen Wunsch Ende September 2020 nach Bernau verlegen – wegen eines angeblich gefälschten Schreibens, wonach er ärztlich untersucht werden sollte. Mit dem Eritreer teilte er die Zwei-Mann-Zelle 267 in Haus 2 des Gefängnisses. Der Beschuldigte wiederholte gestern stereotyp, der 30-Jährige habe ihn „umbringen wollen“. Das habe der Mann zu ihm selbst und zu anderen einer „Gruppe“ mehrmals gesagt. Den JVA-Beamten habe er nichts erzählt – „weil ich wusste, dass mir keiner glauben würde.“ An jenem Nachmittag sei er oben auf dem Stockbett gelegen, während der Mitinsasse auf einem Stuhl gesessen habe. Er sei wortlos vom Bett heruntergestiegen, hinter den Mann getreten, habe ihm den rechten Unterarm um den Hals gelegt und unter Mithilfe des linken Arms ungefähr eine Minute lang fest zugedrückt. Der 30-Jährige habe einmal kurz geschrien und sei zu Boden gefallen. Der Täter weiter: „Er konnte nichts mehr sagen.“ Der 28-Jährige informierte anschließend die Beamten über den auf dem Boden Liegenden und verließ den Haftraum. Der Bewusstlose kam ins Klinikum Rosenheim, wo er am Mittag des Folgetags seinen massiven Gehirnverletzungen erlag. Über die Einzelheiten und die Todesursache wird der Sachverständige Professor Dr. Oliver Peschel vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität München noch informieren. Den psychischen Zustand des Häftlings zur Tatzeit wird der psychiatrische Gutachter Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, beurteilen. Mutmaßlich handelte der schuldunfähige 28-Jährige in einem akuten Stadium paranoider Schizophrenie.

Mit vielen Fragen versuchten die Prozessbeteiligten, das Tatmotiv zu erhellen. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler spricht in der Antragsschrift von „einem nicht näher bekannten Grund“. Der Angeklagte gab an, er habe Angst gehabt und nicht mehr mit dem anderen in einer Zelle bleiben wollen.

Das Sicherungsverfahren, in dem es ausschließlich um die Unterbringung in der Psychiatrie geht, wird am 11. Juni und am 1. Juli fortgesetzt.

Monika Kretzmer-Diepold

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