Traunstein/Rosenheim – Es geht um Minuten und um Worte, darum, was wann weggelassen oder gesagt wurde. Thema ist ein Telefonat, viereinhalb Jahre ist es her. Aber es ist eines, an das man sich im Großen und Ganzen womöglich ein Leben lang erinnert.
Der vierte Tag im Revisionsprozess am Landgericht Traunstein beginnt mit dem Versuch, das Gespräch zu rekonstruieren, das Unfallfahrer Simon H. und seine Schwester führten. Und zwar unmittelbar nach dem Unfall am 20. November 2016, bei dem zwei junge Frauen vom Samerberg starben und drei Menschen verletzt wurden.
Wortwechsel
mit der Schwester
Das Ergebnis dieses Wortwechsels ist eine Version der Geschichte, die sich durchsetzen sollte. Der Bruder habe gesagt, so lautet die Aussage der Schwester, er habe Schmerzen, er blute aus dem Mund, er bekomme keine Luft mehr. Und er habe gesagt: „Die Schweine haben mich nicht reingelassen.“ Dieser Satz, er blieb und bleibt in Erinnerung. Über viereinhalb Jahre lang, und er ist auch jetzt jedem im Gericht geläufig. Es ist auch dieser Satz, der Daniel R. und den Angeklagten Sebastian M. als Mitverursacher vor Gericht brachte.
Aber wie genau verlief das Telefonat? In einer früheren Vernehmung hieß es: Der Bruder habe gesagt, er sei in Rosenheim, er habe einen Unfall gehabt, er habe geklagt: Die haben mich nicht reingelassen.“ Einmal ist von 21.06 Uhr die Rede, das andere Mal um 21.05, wann genau telefoniert wurde, kann die Frau nicht mehr sagen, auch nicht, ob sie Genaueres zum Unfallhergang von ihrem Bruder nicht doch erst später im Krankenhaus erfahren hat.
„Ich weiß es nicht mehr. Ich würde es sagen, wenn ich es wüsste.“ Das sagt sie am Ende ihrer Aussage. Sie kann sich an ihre Erschütterung erinnern. Aber nicht mehr an Details. Es geht ihr also wie vielen anderen Zeugen. Die Anwältin von Sebastian M., Iris Stuff, sucht auch da nach Lücken. Vergeblich, wo keine Erinnerungen sind, kann man sie keinen Protokollen gegenüberstellen.
So ist es auch bei den nächsten Zeuginnen, bei der Mutter und bei der Ehefrau des Unfallfahrers. Wann was genau besprochen wurde? Immer wieder Kopfschütteln. Klar wird aber auch, dass Simon H. am Anfang eine andere Geschichte als die eines tragisch missglückten Überholmanövers erzählt haben muss: die Geschichte von einem Rennen zwischen den BMW von Sebastian M. und Vordermann Daniel R., und davon, dass ein Fahrer abgebremst und ihn so auf die Gegenfahrbahn gezwungen habe.
Eine Polizistin tritt auf. Sie berichtet, wie Sebastian M. beim Driften in einem Kreisverkehr erwischt wurde, im Frühjahr nach dem Unfall. Es habe sich eher um eine Gefährdung gehandelt, will Nebenkläger Ralf Rüth wissen, Vater der tödlich verunglückten Melanie Rüth. Die Polizistin gibt, eine Rarität in dieser Revision, kurz und klar Antwort: „Ja.“ Nach diesem Kreiseldriften hatte Sebastian M. wie schon Daniel R. den Ruf des Unverbesserlichen weg.
Den untermauern erneut auch Aussagen diverser Zeugen, die sich ursprünglich kurz nach dem Unfall auf einen Aufruf der Polizei hin gemeldet hatten. „Ich glaube, die machen ein Rennen“, meint ein Mann aus Söchtenau seinerzeit gesagt zu haben, der seinen Sohn vom Hockey abgeholt hatte und an der B15 an der Ampel hielt, als die Unfallbeteiligten auf der Miesbacher Straße Richtung Westen fuhren.
Zeugen können sich kaum noch erinnern
„Wir haben gesagt, die spinnen doch“, sagte eine Zeugin, die damals mit Familie unterwegs gewesen war. An die Typen der Fahrzeuge allerdings konnte sie sich nicht wirklich erinnern. Sie kenne sich mit Autos nicht aus, sagte sie gestern. Wenn die Polizei ihr gesagt hätte, alles aufzuschreiben, dann wäre das etwas anderes, sagte sie. Was wohl für alle Zeugen gelten dürfte. Einen förmlichen Antrag hat gestern Anwältin Iris Stuff gestellt. Sie will ein verkehrspsychologisches Gutachten, das klären soll, ob sich Unfallfahrer Simon H. am 20. November 2016 tatsächlich auf einer Autobahn gewähnt haben könnte. Für Ortsunkundige sei die Anmutung der Miesbacher Straße möglicherweise irreführend, zudem habe Simon H. den Abschnitt seinerseits in der Art einer Autobahn bezeichnet.
Die Beifahrerin im VW Golf habe Simon H. als teilnahmslos geschildert. Er habe in keiner Weise reagiert, genau so, als erwarte er auf der Straße keinen Gegenverkehr. Über den Antrag wird das Gericht noch entscheiden müssen; würde ihm stattgegeben, wäre der Revision erst einmal der Boden entzogen.