Internet-Betrug mit edlen Gebrauchtwagen

von Redaktion

Bargeldüberweisung für Rosenheimer Autohaus landete bei Banden – Haftstrafe für Serben (40)

Traunstein/Rosenheim/Ingolstadt/Wien – Käufer von edlen Gebrauchtwagen, die im Internet namens eines Autohauses in Rosenheim scheinbar günstig offeriert wurden, bekamen keine Wagen und sahen von dem überwiesenen Geld auch nie mehr wieder etwas. Sie waren auf eine kriminelle Bande hereingefallen. Einen der Täter, einen 40-jährigen Serben, verurteilte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune jetzt wegen dreifachem banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der 40-Jährige brachte zu dem Prozess eine noch nicht abgesessene einjährige Freiheitsstrafe vom Amtsgericht Ingolstadt 2018 wegen Beihilfe zum Betrug und eine schon verbüßte 18-monatige Vorverurteilung des Landesgerichts Wien wegen ähnlicher Straftaten mit. Das Ingolstädter Urteil musste in die neue Gesamtstrafe einbezogen, für das in Wien vollstreckte wegen gewerbsmäßigen Betrugs ein sogenannter „Härteausgleich“ gewährt werden. Laut Anklage war eine Bande mit stets der gleichen Masche mit Autoverkaufsangeboten via Online-Plattformen am Werk. Die Hinterleute verlangten von dem Angeklagten und einem weiteren Mann, männliche oder weibliche „Frontmänner“ aus Ländern der Europäischen Union zu gewinnen.

Der Angeklagte und der Mittäter meldeten bei der Stadt Rosenheim einen Autohandel an. Der „Frontmann“ – in Rosenheim eine bereits in dieser Sache verurteilte Frau – eröffnete ein Konto bei einer regionalen Bank. Am 21. und zweimal am 29. März 2018 stellten die vorgeblichen „Autohändler“ jeweils einen Pkw Mercedes GLC 250d Coupé ins Netz – zu günstigen Preisen zwischen etwa 44000 und knapp 48000 Euro. Sie fanden Interessenten im In- und Ausland, die das Geld komplett auf das Konto des „Autohauses in Rosenheim“ überwiesen beziehungsweise in einem Fall eine Anzahlung von 31650 Euro leisteten.

Das Geld war hinterher schnell verschwunden. Ein Ermittler der Polizeiinspektion Rosenheim schilderte im Zeugenstand, das Geld sei binnen kürzester Zeit von der „Kontoinhaberin“ über Geldautomaten abgehoben worden. Das Perfide an der Geschichte war: Die Betrüger hatten den Namen eines tatsächlich existierenden Autohauses gewählt – das natürlich keine Ahnung hatte.

Die Straftatenserie in Bayern endete für den Angeklagten in Wien nach einer Rückkehr aus Kroatien. Er wurde Mitte November 2019 festgenommen, Ende März 2020 an die bayerische Justiz ausgeliefert und saß seither in Untersuchungshaft.

Das Gericht regte ein Rechtsgespräch mit dem Ankläger und mit Verteidiger Ralph Botor aus Rosenheim zur Höhe der Strafe im Fall eines Geständnisses ein. Ergebnis war eine Strafspanne zwischen drei Jahren vier Monaten und vier Jahren Haft. Obwohl der 40-Jährige eigentlich eine geringere Strafe wollte, willigte er letztlich ein.

Staatsanwalt sieht „kriminelle Struktur“

Eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren hielt der Staatsanwalt für tat- und schuldangemessen.

Unter den strafschärfenden Aspekten führte Anklagevertreter Markus Andrä die kriminelle Struktur der Bande an: „Das Geld ist sofort abgezogen worden. Die Spur des Geldes verlor sich.“

Den Wert des Geständnisses in Bezug auf die verkürzte Beweisaufnahme hob Verteidiger Ralph Botor heraus. Er plädierte ob der eher untergeordneten Rolle des 40-Jährigen in der Bande auf eine Strafe von maximal drei Jahren vier Monaten. Im „letzten Wort“ bat der Angeklagte, bald zu seiner Familie nach Österreich zurückkehren zu dürfen.

Im Urteil stellte die Vorsitzende Richterin fest, die Beteiligten hätten in Rosenheim eine Art Briefkastenfirma gegründet. Mit hoher krimineller Energie seien Personen dazu gebracht worden, als „Frontmänner“ ihre realen Daten herzugeben. Per Internet seien Interessenten für Autos gesucht und zu schneller Zahlung bewegt worden.

Die Kammer, so Braune, habe „keine Zweifel“, dass die Überführung auch ohne Geständnis des 40-Jährigen gelungen wäre. Dennoch habe das Geständnis hohen Wert – zum Beispiel wegen des Aufwands, geschädigte Zeugen im Ausland zu laden.Monika Kretzmer-Diepold

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