Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim hat die Allgemeinverfügung „Besuchsregeln für Krankenhäuser“ aufgehoben. Die Allgemeinverfügung war im Laufe der Corona-Pandemie immer wieder verlängert worden. Darin waren die verschärften Besuchsregelungen für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, im Landkreis geregelt. Jeder Patient einer solchen Einrichtung durfte beispielsweise täglich nur von einer Person besucht werden.