Rosenheim – Am Mittwoch hatte das Rosenheimer Landratsamt vermeldet, dass die Allgemeinverfügung „Besuchsregeln für Krankenhäuser“ aufgehoben worden ist. Jetzt hat der Romed-Klinikverbund die Besucherregeln für seine Einrichtungen angepasst. Neu ist nach Angaben einer Romed-Sprecherin, dass künftig von den Patienten zwei Besuchspersonen benannt werden können. Diese werden namentlich mit ihren Kontaktdaten erfasst, zudem darf täglich nur einer dieser Personen für maximal eine Stunde zu Besuch kommen. Coronabedingte Vorgaben wie beispielsweise ein negativer Corona-Test beziehungsweise ein Genesenennachweis oder eine Bescheinigung über die vollständige Corona-Schutzimpfung sind weiterhin notwendig. Die detaillierten Besucherregeln sind unter www.romed-kliniken.de abrufbar.