Mithilfe beim Betrug des Romed-Klinikums

von Redaktion

Masken-Deal zwischen Krankenhaus und einem erpressten Bielefelder (41) landet vor Gericht

Rosenheim/Bielefeld – Weil es ihn mit pikanten Fotos erpresst hatte, ließ ein 41-jähriger Mann aus Bielefeld Geldbeträge, die ein Brüderpaar mit betrügerischen Masken-Deals von Krankenhäusern eingenommen hatte, auf sein Konto einzahlen. Dafür musste sich der Mann jetzt in Rosenheim vor Gericht verantworten.

Kompromittierende
Aufnahmen

Der Angeklagte, ein 41-jähriger Immobilienmakler, sah sich im Internet mit einem Foto aus einem Bielefelder Bordell konfrontiert, auf dem er in Damenunterwäsche zu sehen war. Die Erpresser drohten dem Mann, die Kunden und sein gesamtes Umfeld damit zu konfrontieren. Von April 2019 bis April 2020 erpresste die Gruppe, deren Kopf sich in der Türkei aufhielt und aufhält, von ihm nahezu 50000 Euro.

Um diese Summe zu beschaffen, musste er unter anderem sein Auto verkaufen und auf eine Eigentumswohnung eine Grundschuld eintragen lassen. Als bei ihm nichts mehr zu holen war, zwang man ihn – nachdem er ungebetenen Besuch von bewaffneten Männern bekommen hatte – sein Bankkonto als Empfänger von Geldern zur Verfügung zu stellen. Unter ständiger Angst um seinen Ruf und ob der Gewaltandrohung wagte er es nicht, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Im Frühjahr 2020 standen in Deutschland dann aufgrund der Corona-Pandemie alle Krankenhäuser unter dem Zwang, Atemmasken für ihre Mitarbeiter und Patienten zu beschaffen, die es offiziell aber kaum zu kaufen gab. Händeringend war auch die Rosenheimer Romed-Klinik auf der Suche nach derartigen Angeboten. Und ließ sich schließlich auf ein Angebot ein, das nur gegen Vorkasse oder gegen eine größere Anzahlung zu bekommen waren. Das Klinikum bezahlte 81400 Euro, jedoch wurde keine einzige der Schutzmasken geliefert. Die Krankenhausverwaltung der Romed-Klinik erstattete schließlich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die ermittelte schließlich den Immobilienmakler in Bielefeld als Inhaber des Kontos, auf dem die Zahlung eingegangen war. Ähnlich erging es auch dem Donau-Isar-Klinikum in Deggendorf, das laut Staatsanwaltschaft 15400 Euro auf das Konto des Angeklagten überwiesen hatte. Alle diese Geldeingänge waren vom Kontoinhaber aber an die Erpresser weitergereicht worden.

Am 29. April 2020 wurde der Makler festgenommen und verbrachte zwei Monate in der Traunsteiner Untersuchungshaft. Dort endlich offenbarte er die Hintergründe und Zusammenhänge.

Dass die Erpresser und deren kriminelle Machenschaften keine Erfindungen des Angeklagten waren, konnte letztlich von der Kriminalpolizei ermittelt und bewiesen werden. Von den Hintermännern, einem Brüderpaar, konnte einer festgenommen und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Der Haupttäter hält sich angeblich nach wie vor in der Türkei auf und wird per Internationalem Haftbefehl gesucht.

Zwar erkannte das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat die besondere Situation des Angeklagten an, jedoch kam es nicht umhin, eine Mittäterschaft im Hinblick auf einen „Eventualvorsatz“ festzustellen. Immerhin hätte er die Möglichkeit gehabt, die geplante Geldwäsche bei der Polizei anzuzeigen. So beließ es der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Strafantrag bei 14 Monaten Haft, die seiner Einschätzung nach zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Rostek aus Bielefeld, hielt eine Geldstrafe für ausreichend.

Verpflichtung
zum Wertersatz

Das Schöffengericht verurteilte den Bielefelder wegen Betrugs in Mittäterschaft zu zwölf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Als Mittäter unterliegt er laut Gesetz gesamtschuldnerisch auch der Verpflichtung zum Wertersatz. Das bedeutet, dass er – zusammen mit den anderen Tätern – für die Schäden, die durch die Betrügereien entstanden sind, aufkommen muss.

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