„Folter“ in der JVA Bernau?

von Redaktion

Angeklagte erhebt vor Gericht schwere Anschuldigungen

Rosenheim/Bernau –Im Oktober 2019 übergab die 32Jährige ihrem heroinkranken Bruder, Insasse der JVA Bernau, zwei Subutex-Tabletten, die ein Justizbeamter bei der Kontrolle allerdings entdeckte. Deswegen erging an die Frau ein Strafbefehl über eine Geldstrafe, gegen den sie Einspruch einlegte. Ein Verfahren am Amtsgericht in Rosenheim dazu wurde ausgesetzt, da ein Laborgutachten fehlte.

Die gestern wieder aufgenommene Verhandlung nutzte die Frau, um die aus ihrer Sicht fragwürdige medizinische Versorgung innerhalb der Justizvollzugsanstalt Bernau anzuprangern.

Hausarzt hat
Subutex verschrieben

Ihr Bruder, ein 36-jähriger Pole und selbst heroinabhängig, habe im April wegen diverser Drogenvergehen eine mehrjährige Strafe angetreten. Um von den Drogen wegzukommen, wurde er nach Angaben der Angeklagten vom Hausarzt mit Subutex, einem anerkannten medizinischen Präparat, behandelt. Das Medikament hilft unter anderem den Drogendrang zu unterdrücken.

In der JVA Bernau angekommen, habe ihm der dortige Arzt eröffnet, dass in der JVA Bernau keinerlei Substitution durchgeführt werde. Es gäbe ausschließlich „kalten Entzug“. Sollte er Substitutionsmittel brauchen, möge er sich diese beim täglichen „Hofgang“ beschaffen, gab die Angeklagte die angebliche Unterhaltung vor Gericht wieder. Dieses Vorgehen sei ihr von mehreren Häftlingen glaubhaft bestätigt worden.

In dieser Situation habe sie, so die Angeklagte, bei dem inzwischen um 30 Kilogramm abgemagerten Bruder um dessen Leben gefürchtet. So habe sie sich nach langem Abwägen dazu entschlossen, dem Bitten ihres Bruders nachzukommen und die Subutex-Tabletten in das Gefängnis zu schmuggeln. Die Angeklagte betonte während der Verhandlung immer wieder, dass es ihr einzig darum gehe, die „unzumutbaren Verhältnisse des Strafvollzuges für Drogenkranke in der JVA Bernau und darüber hinaus“ öffentlich zu machen.

Der Staatsanwalt machte deutlich, dass er die Bemühungen der Angeklagten durchaus nachvollziehen könne, dass aber dieses Verfahren wohl kaum die Möglichkeit habe, auf eventuelle Missstände innerhalb der JVA einzugreifen. In seinem Plädoyer war er der Meinung, dass eine „aktive Nothilfe“ bei der Beurteilung des Falles nicht greifen könne, weil hier mehrere Interessenlagen zu berücksichtigen seien. Zumal vonseiten der Angeklagten beziehungsweise ihres Bruders die durchaus vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten der Beschwerde nicht genutzt worden seien. Er beantragte daher, die Strafe auf 1800 Euro zu reduzieren.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Ahmed Adam, betonte hingegen, dass die Tat durchaus als „aktive Nothilfe“ zu werten sei. Seine Mandantin habe, um das Leben ihres Bruders fürchtend, keine andere Möglichkeit gesehen, als ihn mit dem Medikament zu versorgen. Es habe sich aus ihrer berechtigten Sicht nicht um eine Droge, sondern um ein helfendes Medikament gehandelt, das ihm der Anstaltsarzt „böswillig“ verweigerte.

Der Verteidiger ging sogar soweit, die JVA Bernau mit dem weltweit gefürchteten US-Gefängnis Alcatraz zu vergleichen. Die Vorenthaltung von notwendigen Medikamenten in einer Haftanstalt sei nach der Menschenrechtskonvention mit Folter gleichzusetzen. Deshalb habe es sich hier „wahrhaftig um Nothilfe“ gehandelt, weshalb seine Mandantin freizusprechen sei.

Die Vorsitzende Richterin Melanie Bartschat verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der wesentliche Mangel der 32-Jährigen sei gewesen, dass sie nicht alle Möglichkeiten einer Beschwerde genutzt habe. Es reiche eben nicht, zu behaupten: „Das hätte eh nichts genutzt.“

Bartschat machte deutlich: „Es mag eine Frechheit gewesen sein, die indizierten Maßnahmen nicht fortzuführen. Jedoch liegt es nicht in den Möglichkeiten dieses Gerichtes, die Anstaltsärzte zu sanktionieren oder Fehler in der JVA Bernau zu korrigieren. Wie sehr dieses Gericht ihre Beweggründe versteht, mag ihnen die Tatsache klarmachen, dass eine solche Tat in aller Regel als besonders schwerer Fall betrachtet und mit einer erheblichen Gefängnisstrafe belangt wird.“

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