Hoffnung auf neuen Gästeboom

Ambulante Kuren, wie hier eine Anwendung mit Moor in der Bad Aiblinger Klinik Wendelstein, müssen die Krankenkassen künftig wieder als Regelleistung anbieten. Foto Kurinformation Bad Aibling

Ambulante Kuren, wie hier eine Anwendung mit Moor in der Bad Aiblinger Klinik Wendelstein, müssen die Krankenkassen künftig wieder als Regelleistung anbieten. Foto Kurinformation Bad Aibling

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundestag beschlossen: Krankenkassen müssen Kuren wieder als Pflichtleistung anbieten. Sollte der Bundesrat dem Gesetz morgen ebenso zustimmen, gilt die neue Regel. Die Kurorte in der Region freut’s schon mal.

Von Jens Kirschner

Rosenheim – Es ist nur der kleine Teil eines umfassenden Gesetzespakets mit dem sperrigen Namen: „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“. Doch gerade dieser Passus macht viele Kurdirektoren in der Region glücklich. Dann die Sammlung an Neuregelungen macht es für Kassenpatienten künf

Donnerstag, 23. Juli 2026

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