Pflegerin misshandelt dementes Ehepaar

von Redaktion

Opfer geschlagen und mit heißer Flüssigkeit verbrüht – Bewährungsstrafe für 49-Jährige

Traunstein/Rosenheim – Eine 49-jährige Pflegerin misshandelte ein dementes Ehepaar (83 und 77 Jahre alt) in dessen Wohnung in Rosenheim. Vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt räumte die Angeklagte über ihren Verteidiger die Taten jetzt ein. Das Gericht verhängte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem erhält die Frau ein 18-monatiges Berufsverbot.

Wodka zum
Schichtwechsel

Gemäß Anklage von Staatsanwältin Lisa Oesterle hatte die Tochter des pflegebedürftigen Paars die 49-jährige Polin bereits zum zweiten Mal engagiert. Sie sollte am 11. Dezember 2020 erneut für zwei Monate beginnen. Den Schichtwechsel feierte sie mit dem vorherigen Team ab vormittags mit Wodka.

Die Vorfälle ereigneten sich am Nachmittag in Abwesenheit der Tochter. Den alten Herrn sollte die Angeklagte wuchtig mit der Faust mehrmals auf die linke Gesichtshälfte geschlagen haben. Der 83-Jährige erlitt ein schmerzhaftes Hämatom an der Wange. Auch die 77-Jährige sollte Faustschläge ins Gesicht bekommen haben. Ein Ring der Täterin hinterließ an der Wange der Geschädigten eine Prellmarke.

Die Seniorin trug eine Unterblutung an der Wange, eine Schwellung am Auge und Nasenbluten davon. Während die 77-Jährige saß, sollte ihr die Pflegerin eine 50 bis 60 Grad heiße Flüssigkeit eingeflößt haben. Die Flüssigkeit lief über Mund und Brust des Opfers. Im Klinikum Bad Aibling zeigten sich bei der Untersuchung massive Verbrennungen.

Die Geschädigten selbst konnten vor dem Schöffengericht nicht aussagen, aber die Tochter. Sie war damals kurz nach den Vorfällen ins Haus der Eltern zurückgekehrt. Vor Gericht erinnerte sie sich, dass ihre sichtlich verletzte Mutter gezittert und panisch reagiert habe. Auf dem Kopfkissen habe sie Blut gesehen, so die Zeugin. Noch immer habe die 77-Jährige Angstphasen und Probleme beim Atmen. Der Zustand der Mutter habe sich insgesamt verschlechtert. Der Vater, der zeitweise in Tagespflege außerhalb des Hauses weilt, erzählte in der Einrichtung später, er sei geschlagen worden. Die Tochter hatte am Tattag den Eindruck, rote Flecken im Gesicht des Vaters seien mit weißer Creme „überdeckt“ gewesen.

Ausgebildete
Sanitäterin

Die 49-Jährige, ausgebildete Pflegekraft und Rettungssanitäterin, ließ über Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim den Inhalt der Anklage einräumen. Sie selbst erklärte, an jenem Tag sei sie als Ablösung für die vorherigen Pfleger zu dem Ehepaar gekommen. Man habe Alkohol getrunken. Sie erinnere sich an kaum mehr etwas, schließe aber auch nicht aus, das Ehepaar misshandelt zu haben. Sie stellte in den Raum, die 77-Jährige sei in eine Schüssel heißes Wasser gefallen.

Über mindestens vier Schläge gegen den 83-Jährigen informierte der rechtsmedizinische Sachverständige, Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg. Zur Menge der heißen Flüssigkeit bei der Frau konnte der Gutachter nichts sagen. Verbrühungen zweiten Grads und eine Superinfektion seien die Folgen gewesen. Mindestens zwei Faustschläge hätten die Seniorin getroffen.

Bei beiden Geschädigten sei eine „das Leben gefährdende Behandlung“ anzunehmen, auch wenn keine konkrete Lebensgefahr geherrscht habe. Die Alkoholisierung der Angeklagten zur Tatzeit gegen 16 Uhr sei wahrscheinlich um die 1,5 Promille gelegen. Die angeblichen „Erinnerungslücken“ der 49-Jährigen sah er „eher als Verdrängungsmechanismus“ an.

Staatsanwältin Lisa Oesterle berief sich im Plädoyer auf den Sachverständigen und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Zudem sei ein zeitlich begrenztes Berufsverbot zu erteilen. Die Angeklagte habe eine „quälende, rohe und gefühllose Behandlung“ der wehrlosen Senioren verwirklicht. Die Abdeckcreme und das Lagern des Paars so, dass die Verletzungen nicht sofort zu sehen waren, zeugten von krimineller Energie.

Verteidiger Harald Baumgärtl versuchte, „das Unerklärliche im Verhalten der Angeklagten zu erklären“. Sie müsse sich in einer Ausnahmesituation befunden haben: „Irgendetwas muss passiert sein.“ Seine nicht vorbestrafte Mandantin habe ein Leben lang in der Pflege gearbeitet, ihren Beruf stets absolut einwandfrei ausgeübt. Eine Strafe mit Bewährung von maximal zwei Jahren sei ausreichend.

Haftbefehl
aufgehoben

Im Urteil konstatierte der Vorsitzende, die Tat passe eigentlich so gar nicht zur Vita der 49-Jährigen. Dass die 77-Jährige in eine Schüssel mit heißem Wasser gefallen sei, passe aber nicht zu den Verletzungen. „Die Eheleute waren Ihnen anvertraut. Die Tochter hat sich darauf verlassen, dass die Eltern bei Ihnen in besten Händen sind. Das waren sie aber nicht“, so der Richter. Die Angeklagte habe das Paar vielmehr „gequält und roh misshandelt“. Die 49-Jährige habe für alles die Verantwortung übernommen. Den Haftbefehl hob das Gericht nach sechs Monaten Untersuchungshaft auf.

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