25-Jährige auf Tanzfläche vergewaltigt?

von Redaktion

Keine Spuren, widersprüchliche Aussagen: Barkeeper (41) von Gericht freigesprochen

Traunstein Eine 25-jährige Studentin soll vor eineinhalb Jahren Opfer einer Vergewaltigung bei einer großen Party in einem Gasthof in Traunstein geworden sein. Die Frau beschuldigte einen Barkeeper (41), mit dem Finger in ihre Vagina eingedrungen zu sein. Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt sprach den Angeklagten gestern vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – mangels hinreichender Beweise.

Der 41-Jährige stand am 24. November 2019 mit einem Kollegen hinter der Bar. Gegen zwei Uhr nachts waren noch viele Gäste anwesend, darunter eine dreiköpfige Gruppe Frauen, unter ihnen die Nebenklägerin.

Folgt man Staatsanwältin Karin Hahn, so verließ der 41-Jährige gegen 2.30 Uhr seinen Arbeitsplatz und stellte sich auf der Tanzfläche hinter die Münchnerin. Mit den Händen begrabschte er die Frau erst am Oberkörper. Dann sollte er – erkennbar gegen den Willen der Geschädigten – mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sein.

Gruppe war „ziemlich
alkoholisiert“

Der 41-Jährige beteuerte gestern seine Unschuld. Er könne sich lediglich an die „Mädelsgruppe“ erinnern. Die Frauen seien ziemlich alkoholisiert gewesen. Binnen zwei Stunden habe jede der Drei ungefähr zehn Drinks konsumiert. Der bislang nie vorbestrafte Angeklagte beteuerte, er habe seinen Platz hinter der Bar nur einmal für ganz kurze Zeit verlassen.

Die Nebenklägerin betonte vor Gericht, nach eineinhalb Jahren wisse sie nicht mehr viel über jene Nacht in Traunstein. Sie sei erstmals in dem Lokal gewesen. Der Angeklagte, den sie eindeutig als Täter identifizierte, sei vor die Bar zur Tanzfläche gekommen. Er sei hinter sie getreten, habe sie erst oben, dann unten „angefasst“. Sie habe ihn mit dem Ellbogen weggestoßen. Der 41-Jährige sei schnell weggelaufen.

Draußen habe sie einen Freund angerufen und auf dessen Rat hin die Polizei verständigt, schilderte die 25-Jährige. Auf der Dienststelle ergab ein Test bei ihr rund zwei Promille Alkohol im Blut. Bis heute müsse sie oft an das Geschehen in jener Nacht denken.

Eine Zeugin aus der Gruppe berichtete vor Gericht, sie hätten an dem Abend schon reichlich „vorgeglüht“ und sich spontan entschieden, zu der Party zu gehen. Dort hätten sie weiter Alkohol konsumiert. Von der Tat habe sie nichts mitbekommen. Ähnlich sagte die dritte Frau aus.

Der 31-jährige Kollege des Angeklagten hatte die Frauengruppe, „die ziemlich Gas gegeben hat“, noch in Erinnerung. Er war überzeugt: „Es kann gar nichts passiert sein.“ Nur für vielleicht eine Minute habe der 41-Jährige die Bar verlassen und ein bisschen mitgetanzt. Die Stimmung sei „einfach freundlich und positiv“ gewesen. Bei so vielen Menschen lasse sich ein Körperkontakt „kaum vermeiden“, meinte der Barkeeper.

Mit Spurensicherung und Tatrekonstruktion betraut war eine Beamtin der Kripo Traunstein. Die Spezialistin hatte alle in Frage kommenden Bereiche der Kleidung der 25-Jährigen auf das Genaueste untersucht. Ihr Fazit: Nirgends waren Genspuren des Angeklagten nachzuweisen. Auch bei den Mischspuren schied er als Verursacher sicher aus, informierte die Kripozeugin. Dass keinerlei DNA-Material entdeckt werde, nach einer derartigen Tat, sei möglich, aber unwahrscheinlich, erklärte die 54-Jährige.

Rechtsmedizinisches
Gutachten

Ein rechtsmedizinisches Gutachten gelangte zu dem Ergebnis: Eine Übertragung von Genmaterial bei einer Berührung mit der bloßen Hand ist mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Ein Vorfall wie in der Anklage sei dadurch aber nicht auszuschließen.

Staatsanwältin Karin Hahn sah den Sachverhalt durch die Beweisaufnahme bestätigt. Die Zeugin habe keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren acht Monaten sei angemessen. Dem schloss sich Opferanwältin Gabriele Sachse aus Rosenheim an. Verteidiger Jens Diedrich aus Traunstein vertrat, die Tat könne nicht nachgewiesen werden. Der 41-Jährige solle freigesprochen werden.

„Wir waren alle nicht dabei“, hob Richter Thilo Schmidt im Urteil heraus. Nur wenn das Gericht „ohne jeden vernünftigen Zweifel“ von der Schuld überzeugt sei, dürfe es den Angeklagten verurteilen. In der Gesamtschau stütze nichts die Aussage der 25-Jährigen. Richter Thilo Schmidt wörtlich: „Es wird irgendetwas passiert sein – aber was, wissen wir nicht.“

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