Freispruch für Sebastian M.

von Redaktion

Samerberg-Prozess Zweifel an Mitschuld des zweiten BMW-Fahrers

Traunstein/Rosenheim – Freispruch für Sebastian M. – das Landgericht Traunstein hat in der Neuauflage des „Samerberg-Prozesses“ das ursprüngliche Urteil von zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs aufgehoben.

Die Vorsitzende Richterin Heike Will machte deutlich, dass sich „massive, erhebliche Zweifel“ an der Mitschuld des 28-Jährigen eingestellt hätten. Der Tatnachweis habe so „nicht mit für eine Verurteilung ausreichender Sicherheit“ geführt werden können.

Die Tragödie um den Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg am 20. November 2016 könnte damit juristisch einen Abschluss finden. Allerdings steht Staatsanwaltschaft wie Nebenklägern noch das Rechtsmittel der Revision offen.

Richterin Will warb um Verständnis und betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine „völlig neue und unabhängige Entscheidung“ handle. Es sei nicht ungewöhnlich, dass eine neue Hauptverhandlung zu neuen Schlüssen führe. Man habe an den sieben vorangehenden Verhandlungstagen die Beweismittel „besonders sorgfältig, umfassend und kritisch gewürdigt“.

Bestürzung
bei den Familien

Die Familien von Ramona Daxlberger und Melanie Rüth, die bei dem Unfall getötet worden waren, nahmen den Spruch mit steinernen Mienen zur Kenntnis. Ralf und Kerstin Rüth erhoben sich danach abrupt und verließen den Saal. Ralf Rüth sprach gegenüber den OVB-Heimatzeitungen von einem „absolut ungerechtfertigten Urteil“, dessen Begründung man sich nicht in aller Ausführlichkeit anhören müsse. Sie wollen prüfen, ob sie als Nebenkläger Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Bei den Angehörigen des Angeklagten brach sich die Erleichterung hingegen in Schluchzern Bahn. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den Berufungsprozess gegen Sebastian M. wegen eines Formfehlers an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Ein Formfehler, der nach den Worten von Verteidigerin Iris Stuff geholfen habe, „der Wahrheit auf die Sprünge“ zu helfen.

Franz Daxlberger, Vater der damals 15-jährigen Ramona, äußerte  anschließend sein Unverständnis dafür, dass den neuen Zeugen kein Vertrauen geschenkt worden sei.

Insbesondere ein nach viereinhalb Jahren aufgetauchter neuer Zeuge aus Raubling, der Sebastian M. ebenso wie seinen bereits verurteilten Kumpel Daniel R. schwer belastet hatte, war von Richterin Will und Staatsanwalt Jan Salomon förmlich zerlegt worden. Daxlberger äußerte allerdings auch Erleichterung darüber, dass es nunmehr möglich sei abzuschließen.

Ins Zentrum ihrer Ausführungen rückte Richterin Will den Zeugen Simon H., der den Unfall mit seinem fatalen Überholmanöver hauptsächlich verursacht hatte. In seinen Aussagen fänden sich „zahlreiche Widersprüche, die alle aufzuführen eine Urteilsbegründung sprengen würde“.

Simon H. hatte kurz nach dem Frontalunfall von einem kriminellen Manöver der beiden BMW-Fahrer gesprochen: „Die Schweine haben mich nicht reingelassen.“ Allerdings habe er dann noch am Unfallort abweichende Angaben gemacht und in der Folge verschiedene Versionen des Unfallhergangs erzählt.

Will betonte, Simon H. damit keine bewusste Verfälschung von Tatsachen unterstellen zu wollen; vielmehr habe sich der Eindruck verfestigt, der Golffahrer habe seine  „belastende persönliche Schuld auf ein paar mehr Schultern zu verteilen“ gesucht.

Richterin
zum Urteil

Heike Will wollte auch nicht ausschließen, dass sich Simon H. tatsächlich auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in seiner Richtung gewähnt habe. Dafür spricht nach den Worten der Richterin die Aussage seiner Beifahrerin, die sich während des fatalen Überholmanövers über Simon H.s Verhalten wunderte: Dass er starr nach vorne geblickt und  angesichts der entgegenkommenden Lichter nicht reagiert habe.

Will machte das Dilemma der Justiz deutlich. Es gebe keine Aufzeichnungen, man müsse sich auf Zeugenaussagen als „schlechtestes Beweismittel“ stützen, sagte sie: „Das menschliche Gehirn ist kein Computer.“

Kritik übte sie an der Polizei, bei deren Vernehmung der  Beifahrer von Sebastian M. und Daniel R. man „subtile Einflussnahme“ erkennen könne. „Gebetsmühlenartig“ seien Fragen wiederholt worden, als seien die Beamten mit vorherigen Aussagen „nicht zufrieden gewesen“. Dennoch seien die Zeugen im Wesentlichen bei ihren Aussagen geblieben – unter anderem, dass die Lücke zwischen den BMW groß genug gewesen wäre, dass Simon H. hätte einscheren können.

Auf das bereits rechtskräftige Urteil für Daniel R. – zwei Jahre und fünf Monate – hat der Freispruch keinen Einfluss, wie Gerichtssprecherin Andrea Titz auf Anfragen der OVB-Heimatzeitungen sagte. Es handle sich um ein unabhängiges Verfahren.

Zwei Menschen sterben, drei werden schwer verletzt

Der Unfall im Herbst 2016 erschütterte die gesamte Region: Am 20. November, gegen 21 Uhr, raste bei einem Überholmanöver auf der Miesbacher Straße bei Rosenheim ein VW Golf in einen entgegenkommenden Kleinwagen, in dem drei junge Frauen vom Samerberg saßen. Die Fahrerin und eine Insassin auf dem Rücksitz starben, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Vor Gericht musste sich nicht nur der Fahrer des VW Golf verantworten, sondern auch zwei BMW-Fahrer, denen vorgeworfen wurde, sie hätten den Golf trotz drohender Kollision nicht mehr einscheren lassen. Der Fahrer des überholenden Golfs wurde 2017 vorm Amtsgericht Rosenheim zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die beiden BMW-Fahrer gingen in Berufung und wurden im Herbst 2019 in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Traunstein erneut verurteilt. Während die Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten für den Älteren der beiden rechtskräftig ist, wurde das Urteil für Sebastian M. im Juli vergangenen Jahres in der Revisionsinstanz wegen eines Formfehlers aufgehoben: Als in der Berufungsverhandlung die Beteiligung des zweiten Angeklagten an einem illegalen Autorennen verhandelt wurde, wünschten Sebastian M. und sein Anwalt den Gerichtssaal zu verlassen – was der Vorsitzende Richter ohne Weiteres gestattete. Allerdings hätte es für diese Erlaubnis eines förmlichen Beschlusses bedurft. Daher musste am Landgericht Traunstein neu verhandelt werden. we

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