Aus guten Freunden wurden Vergewaltiger

von Redaktion

Strafprozess vor dem Landgericht Traunstein – Zwei Rosenheimer müssen sich wegen Missbrauchs einer Kollegin verantworten

Traunstein/Rosenheim – Gemeinsam sollen sie eine Kollegin vergewaltigt haben: Vor dem Landgericht Traunstein müssen sich derzeit ein 39- und ein 51-Jähriger aus Rosenheim wegen dieser Tat verantworten. Die Angeklagten zeigten sich vor Gericht geständig, die 32-Jährige in ihrer Wohnung sexuell missbraucht zu haben. Geschehen sei die Tat am 21. August nach einem Abend in einem Rosenheimer Lokal. Das Trio, schilderte Staatsanwalt Moritz Weinhart, sei seit mehreren Jahren befreundet gewesen und regelmäßig miteinander ausgegangen. Alkoholisiert nach dem Kneipenbesuch hätten die Angeklagten ihre Bekannte in ihrer Wohnung vergewaltigt. Zuvor, berichtete Staatsanwalt Weinhart, habe die 32-Jährige mindestens fünf bis sechs Jacky-Cola und zwei Cola-Weizen getrunken. Die drei seien anschließend gegen 1.30 Uhr mit einem Taxi zur Wohnung des 51-Jährigen gefahren. Nach einer Handysuche zurück in der Gaststätte, habe sich die Geschädigte auf den Heimweg gemacht. Die Männer seien ihr in die Wohnung gefolgt. Dort habe die 32-Jährige ihren Besuchern zu verstehen gegeben, dass sie schlafen wolle. Der 39-Jährige habe sich daraufhin von der jungen Frau verabschiedet, die ihm erklärte, er solle den anderen „gleich mitnehmen“. Laut Anklage fassten die Männer jedoch gemeinsam den Beschluss, sich an der inzwischen benommenen 32-Jährigen zu vergehen. Der 51-Jährige soll schließlich auch Geschlechtsverkehr mit dem Opfer gehabt haben. Die Aufforderung seines Kollegen, es ihm gleichzutun, habe er abgelehnt. Gut vier Wochen nach der Tat nahm die Polizei die Angeklagten fest, die seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Das, weil die Polizei erst drei Wochen später von dem Vorfall erfuhr. Das Opfer habe sich zunächst an gar nichts erinnern können, berichtete die Geschädigte im Zeugenstand. Nur bruchstückhaft seien die Erinnerungen wiedergekommen. Auch Andeutungen des 39-Jährigen – offenbar aus schlechtem Gewissen – hätten dazu beigetragen, dass sie ihre Gedächtnislücken zusehends schließen konnte. Das Opfer berichtete vor Gericht teils unter Tränen darüber, mit welchen psychischen Folgen sie nach der Tat zu kämpfen habe.

Die Angeklagten ließen vor Gericht vorwiegend ihre Anwälte reden. Namens des 39-Jährigen räumte dessen Verteidiger Maximilian Pauls aus München den Tatbeitrag seines Mandanten ein, ebenso Verteidiger Dr. Markus Frank aus Rosenheim für den 51-Jährigen. Beide Anwälte beriefen sich für ihre Mandanten auf deren hohen Alkoholkonsum während jener Nacht. Übereinstimmend betonten sie, das Ganze tue den Angeklagten „unendlich leid“. Ohne Alkohol wäre dies alles nicht geschehen. Einen Chatverlauf nach der Tat, in dem die beiden Männer offenbar mit einer Wiederholung prahlten, bezeichneten die Verteidiger als „Äußerungen in Halbstarkenmanier“. Die Anwälte präsentierten eine Vereinbarung über einen Täter-Opfer-Ausgleich über 25000 Euro Schmerzensgeld.

Sachverständige Dr. Silia Priemer attestierte in ihrem Gutachten beiden Angeklagten, dass sie zur Tatzeit zwar durch den Alkoholkonsum möglicherweise in ihrer Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen seien. Für den zweiten Verhandlungstag sind die Plädoyers der Parteien geplant. Die Sitzung beginnt am Dienstag, 6. Juli, um 9.30 Uhr. Monika Kretzmer-Diepold

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