Rosenheim/Traunstein – Mit dem Freispruch für Sebastian M. ist die Tragödie um den tödlichen Unfall an der südlichen Umgehung von Rosenheim juristisch vorerst abgeschlossen. Dass es dabei bleibt, ist hingegen noch nicht sicher. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenkläger haben bisher eine Entscheidung getroffen, ob sie Revision beantragen werden oder nicht. Die Familien der beiden jungen Frauen, die am 20. November 2016 an der Miesbacher Straße ihr Leben verloren, machen aus ihrer Empörung über den Freispruch keinen Hehl.
Empörung bei der Familie groß
„Wir sind fassungslos, noch immer“, sagt Manuela Daxlberger. Er habe kein Verständnis dafür, wie die Vorsitzende Richterin an den Aussagen so vieler Zeugen so achtlos habe vorbeigehen können, sagt Ralf Rüth. Die beiden Familien überlegen daher weiter, ob sie die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen wollen. Man sei von der Schuld gerade des hinteren von ursprünglich zwei angeklagten BMW-Fahrern „absolut überzeugt“, sagt Ralf Rüth. „Aber wir haben keine Kraft mehr“. Auch die Staatsanwaltschaft Rosenheim macht sich die Entscheidung offenbar alles andere als leicht. „Wir prüfen das sorgfältig“, sagt Gunther Scharbert, für die reifliche Überlegung werde man die Frist – sie endet Freitagnacht – ausschöpfen.
Am Abend des 20. November 2016 hatte der Fahrer eines roten Golfs bei einem Überholmanöver an der Miesbacher Autos einen tödlichen Frontal-Unfall verursacht, angeblich, weil ihn zwei BMW-Fahrer nicht mehr hatten einscheren lassen. Bei dem Unfall starben Melanie Rüth und Ramona Daxlberger, deren Schwester Magdalena schwer verletzt überlebte.
Tatnachweis habe nicht gereicht
Während der eigentliche Unfallfahrer Simon H. vorm Amtsgericht Rosenheim zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, erhielten die beiden von Simon H. beschuldigten BMW-Fahrer Haftstrafen, gegen die sie Berufung einlegten. Vor dem Landgericht Traunstein wurden die Strafen bestätigt beziehungsweise verschärft. Während die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten für Daniel R. seit November 2019 rechtskräftig ist, beantragte der Anwalt von Sebastian M. erfolgreich Revision. In der Neuauflage der Berufungsverhandlung wurde Sebastian M. vergangenen Freitag überraschend vom Vorwurf unter anderem der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Tatnachweis habe nicht mit „für eine Verurteilung ausreichender Sicherheit“ geführt werden können, sagte Richterin Heike Will. Michael Weiser